Die Heilmittelerbringer sind durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen bei ihrer beruflichen Tätigkeit besonders stark betroffen. Um die Existenz dieser Praxen und ihrer Mitarbeiter zu sichern, hat der Bund Ausgleichszahlungen in Form eines sogenannten „Schutzschirms“ beschlossen, und per Verordnung umgesetzt. Als CDU-Bundestagsabgeordnete habe ich mich wiederholt für eine Unterstützung der Therapeuten eingesetzt. Deshalb begrüße ich die vom Bund beschlossenen Maßnahmen als praxisnah und zielgerichtet: Von dieser Maßnahme profitieren auch im Landkreis Karlsruhe eine Vielzahl von Therapeuten.
Die Menschen in diesen systemrelevanten Berufen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Versorgung der unserer Bürgerinnen und Bürger gerade auch in Zeiten von Corona. Deshalb ist es wichtig, dass die Praxen nicht durch die Covid-19 bedingten Einnahmeausfälle finanziell ruiniert werden. Dafür sollen die neuen Regelungen für Physio- und Ergotherapeuten sowie für Podologen und Logopäden sorgen.
Die Regelungen des Bundes sichern damit auch die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmittelleistungen. Die entsprechende Verordnung sieht vor, dass Leistungserbringer Zugang zu erheblichen betriebserhaltenden Ausgleichszahlungen bekommen. Die Heilmittelerbringer erhalten demnach eine einmalige nicht-rückzahlbare Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartal 2019 von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhaltenen Vergütungsvolumens. Insgesamt stellen die Krankenkassen auf Anordnung der Bundesregierung dafür rund 970 Millionen Euro zur Verfügung.
Sonderregelungen gelten für Leistungserbringer, die auf Grund einer Neuzulassung erstmals innerhalb des vierten Quartals 2019 oder später abgerechnet haben. Auch sie erhalten den Anspruch auf Sonderzahlungen des Schutzschirms. Außerdem sollen Aufwendungen der Praxen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen großzügiger erstattet werden.
Ich bin allen Beteiligten dankbar, dass wir hier gemeinsam eine Lösung gefunden haben, die im Interesse der Therapeuten ist. Das gilt insbesondere für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, meinen Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit unserem Experten Dr. Roy Kühne an der Spitze und den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelberufe auf Bundesebene. Gemeinsam mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen, Kurzarbeitergeld und vielem mehr werden diese Maßnahmen erheblich dazu beitragen, die finanziellen Einbußen der Therapeuten aufzufangen. Weitere Maßnahmen in Form von Schutzschirmen sind per Verordnung für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, für Mutter-/Vater-Kind- Kuren und die zahnärztliche Versorgung geplant, die ebenfalls durch massive Einnahmeausfälle durch die Pandemie betroffen sind.