Hilfen für Unternehmen und weitere „Coronageschädigte“

Unternehmen, die in den letzten Jahren erfolgreich Gewinne erwirtschaftet haben, machen aktuell Verluste. Um sie in der Krise zu unterstützen, wird der Verlustrücktrag – das Verrechnen von aktuellen Verlusten mit vergangenen Gewinnen – ausgeweitet.

Die Krise dauert länger, deshalb muss auch der Instrumenten-Kasten der Unterstützung ausgebaut werden. Die Erweiterung des Verlustrücktrags ist dabei ein wichtiger Schritt. Das verschafft zielgenau Betrieben Liquidität, die vor der Krise hohe Steuern bezahlt haben. Ihren wichtigen Beitrag für Wertschöpfung und Arbeit in Deutschland brauchen wir auch in Zukunft. Jetzt benötigen sie dringend Liquidität zur Überbrückung. Die Brücke “Verlustrücktrag” haben sie selbst vorfinanziert. Auch aus Sicht des Bundeshaushalts ist das ein effizienter Ansatz: Zurück getragene Verluste können künftig nicht mehr geltend gemacht werden.
Wir verdoppeln den steuerlichen Verlustrücktrag auf 10 bzw. 20 Mio. Euro! Das schafft in der Krise schnell und unbürokratisch Liquidität für die Unternehmen.
Mehr dazu und zu weiteren Hilfen für Familien und Kulturbranche: https://www.cducsu.de/themen/innen-recht-sport-und-ehrenamt/weichenstellungen-fuer-den-aufschwung
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