Dank für 23 Jahre Unterstützung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

nach annähernd 23 Jahren als Bundestagsabgeordneter scheide ich mit Ablauf der 19. Legislaturperiode aus dem Deutschen Bundestag aus. Es war mir eine große Ehre, die Menschen im Wahlkreis 272 (Karlsruhe-Land) seit 1998 im höchsten deutschen Parlament vertreten zu dürfen. Dass ich als Mandatsträger vielen Menschen helfen konnte, macht mit glücklich und erfüllt mich mit Dankbarkeit gegenüber all jenen, die mich gewählt und mir wiederholt ihr Vertrauen ausgesprochen haben.

In all den Jahren war die tiefe Verbundenheit mit meiner nordbadischen Heimat die ergiebigste Kraftquelle und zugleich Motor meines politischen Wirkens. Nicht ohne Stolz blicke ich auf das Erreichte zurück, auf Jahrzehnte des unermüdlichen Einsatzes für unser Land, die Bürgerinnen und Bürger in der Technologieregion Karlsruhe, die Bildungs- und Forschungslandschaft nicht nur am KIT, die Zukunftsfähigkeit und Finanzierbarkeit unseres Sozialsystems, die Sicherheit und Nachhaltigkeit unserer Energieversorgung, die Digitalisierung unserer Verwaltung und weiterer Lebensbereiche, die Völkerverständigung mit Ungarn, Taiwan, Aserbaidschan, Armenien, Kasachstan, Georgien, Litauen u.v.a.m. und natürlich für meine Partei, die CDU.

Wir erleben derzeit enorme Veränderungen, nicht nur in Deutschland. Es liegt an uns, wie wir mit diesen neuen Herausforderungen umgehen. „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen“, besagt ein geflügeltes Wort. Die Union muss angesichts der zunehmend stürmischen See alles daransetzen, gefährlichem Wellengang zu trotzen. Dank ihres christlichen Wertekompasses ist die Union als Volkspartei in erster Linie an den Menschen und ihren Bedürfnissen statt an starrer Ideologie orientiert. Ich wünsche mir, dass wir Mittel und Wege finden, um den Menschen wieder Interesse und Freude an sachorientiertem und faktenbasiertem politischen Diskurs zu vermitteln. Das würde unsere parlamentarische Demokratie mit dem Volk als Souverän stärken. Hierbei wünsche ich meinem Nachfolger, Nicolas Zippelius, viel Erfolg.

Mein Mandat als Bundestagsabgeordneter habe ich mit viel Respekt, Ernsthaftigkeit und Demut, aber auch mit viel Freude wahrgenommen. Diese Zeit war für mich zudem mit einem großen Wissenszuwachs und vielen positiven wie negativen Erfahrungen verbunden. Ich danke Ihnen allen als Weggefährten für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der vergangenen Jahre bzw. Jahrzehnte zum Wohle unseres Landes und würde mich auch in Zukunft über Kontakte freuen.

Ihr

Axel E. Fischer

Axel E. Fischer unterstützt transatlantischen Jugendaustausch – Mit einem Stipendium des Deutschen Bundestags in die USA

Seit fast 40 Jahren fördert der Deutsche Bundestag gemeinsam mit dem US-Kongress den Jugendaustausch zwischen Deutschland und den USA. Im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) erhalten deutsche und amerikanische Jugendliche Vollstipendien für ein Austauschjahr im jeweils anderen Land. Bundestags- und Kongressabgeordnete engagieren sich als Paten für die jungen „Kultur-Botschafter“.

Logo des PPP mit einer stilisierten FreiheitsstatueAuch Axel E. Fischer ruft in seinem Wahlkreis zur Beteiligung am transatlantischen Austausch auf. Ab sofort können Jugendliche sich um eines der Stipendien für das Austauschjahr 2022/23 in den USA bewerben. Bewerbungsschluss ist der 10. September 2021. Bewerbungsberechtigt für das 39. PPP sind Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2004 und dem 31. Juli 2007 geboren wurden, und junge Berufstätige, die nach dem 31. Juli 1997 Geburtstag haben.

Während ihres Aufenthaltes in den USA leben die Jugendlichen in einer Gastfamilie und besuchen eine Schule vor Ort. So tauchen sie vollständig in die amerikanische Kultur und den dortigen Alltag ein. Die PPP-Stipendien sind Vollstipendien, die den kompletten Kostenbeitrag für das Austauschjahr abdecken – inklusive Reise, Versicherung, Organisation und Betreuung. Die Bewerbung ist direkt über die Website des Bundestags möglich: www.bundestag.de/ppp

Die Durchführung des 39. PPP steht unter dem Vorbehalt der Pandemie. Es wird nur dann stattfinden, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiaten möglich ist und das Programm angemessen und verantwortungsvoll umgesetzt werden kann.

Förderung Mehrgenerationenhäuser fortsetzen

Seit Jahren fördert der Bund die gute Arbeit, die landauf, landab von unseren Mehrgenerationenhäusern (MGH) geleistet wird. Dafür habe ich mich auch persönlich immer wieder stark gemacht. Die MGHs leisten einen unschätzbaren Mehrwert für das generationenübergreifende, gesellschaftliche Miteinander in Deutschland. Das wollen wir auch in Zukunft beibehalten.

„Deshalb setze ich mich dafür ein, dass das Mehrgenerationenhaus Bürgerwerkstatt-Stutensee e.V. sowie das Brunhilde-Baur-Haus in Karlsruhe auch in den kommenden Jahren eine solche Bundesförderung erhalten. Ich bin sehr froh, dass die dafür erforderlichen Bundesmittel auf Drängen der CDU/CSU-Abgeordneten als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt für 2022 abgesichert worden sind.“

Die Mehrgenerationenhäuser sind von der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ins Leben gerufen und als Modellprojekte konzipiert worden. Seinerzeit war ich verantwortlicher Haushälter für das Familienministerium und erinnere mich gut daran: Das war die einzige Möglichkeit, wie der Bund diese Einrichtungen auf kommunaler Ebene unterstützen kann.

Insbesondere meinem Kollegen im Haushaltsausschuss Florian Oßner ist es zu verdanken, dass wir uns mit der CDU/CSU-Forderung durchgesetzt haben, die Förderung des Bundes für die einzelnen MGHs für die Jahre 2020 und 2021 jeweils um 10.000 Euro auf jährlich 40.000 Euro zu erhöhen. Da wir die Mehrgenerationenhäuser und ihre generationsübergreifende Arbeit für absolut unterstützenswert halten, setzen wir uns deutlich und eindeutig für eine Beibehaltung dieser Förderung auch in den Haushaltsberatungen für 2022 ein.

Auch das Bundesnetzwerk, das die Arbeit der Häuser untereinander verbindet, wollen wir CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag weiterhin mit jährlich 50.000 Euro unterstützen.

Erhalt unserer Landwirtschaft

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von der Bundesumweltministerin vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Insektenschutzgesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf fokussiert sich weiterhin zu sehr auf Einschränkungen und Vorgaben in der Land- und Forstwirtschaft. Zentrale Ursachen des Insektenrückgangs, wie die Versiegelung von Flächen oder von Menschen verursachte Verschmutzungen, bleiben ausgeklammert.

Seit Ende Januar protestieren  deshalb Bauern in Berlin. Täglich gibt es Traktorenkorsos in Berlin-Mitte und sogenannte Mahnwachen, auch vor Ministerien.  Im Fokus der Proteste stehen die Pläne zum Insektenschutz. Die Landwirte verlangen angesichts erwarteter teurer Mehrausgaben und Mindereinnahmen durch mehr Insektenschutz Regelungen für kostendeckende Preise für ihre Erzeugnisse und mehr heimische Nahrungsmittel im Handel. Strengere Vorgaben wie etwa zum Düngen sollen ausgesetzt werden, Corona- und Schweinepest-Hilfen sofort fließen.

Ich möchte mehr Insektenschutz. Unbedingt. Gemeinsam mit der Landwirtschaft. Diese hat dafür in den letzten Jahren viel getan – freiwillig. Leider ist dies nicht der Weg des BMU.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf drohen pauschale Unterschutzstellungen und Anwendungsverbote – und das ohne verlässliche Regelungen für die weitere Förderung oder einen finanziellen Ausgleich.

Besser ist in jedem Fall Kooperation statt Eingriffen, Anreize statt Auflagen. Für dieses faire Miteinander muss der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren verbessert werden. Wir brauchen dafür die Festschreibung einer Kooperationspflicht (Vertragsnaturschutz mit Landnutzern) in Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzgebieten, die gesetzliche Absicherung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung sowie die gesetzliche Absicherung der Länderöffnungsklauseln.

In intensiven Beratungen mit dem Bundeskanzleramt, dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium konnte die CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg erreichen, dass der baden-württembergische Weg der Partnerschaft von Landwirten und Insektenschutz nicht zu sehr untergraben wird. Vereinbarungen zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerien in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern zeigen, dass eine freiwillige Kooperation funktioniert. Dies darf nicht zerstört werden. Es braucht einen gemeinsamen Weg. Aber hierfür sind noch etliche Änderungen im Gesetzentwurf erforderlich, der in den nächsten Wochen im Deutschen Bundestag beraten wird.

 

Hilfen für Unternehmen und weitere „Coronageschädigte“

Unternehmen, die in den letzten Jahren erfolgreich Gewinne erwirtschaftet haben, machen aktuell Verluste. Um sie in der Krise zu unterstützen, wird der Verlustrücktrag – das Verrechnen von aktuellen Verlusten mit vergangenen Gewinnen – ausgeweitet.

Die Krise dauert länger, deshalb muss auch der Instrumenten-Kasten der Unterstützung ausgebaut werden. Die Erweiterung des Verlustrücktrags ist dabei ein wichtiger Schritt. Das verschafft zielgenau Betrieben Liquidität, die vor der Krise hohe Steuern bezahlt haben. Ihren wichtigen Beitrag für Wertschöpfung und Arbeit in Deutschland brauchen wir auch in Zukunft. Jetzt benötigen sie dringend Liquidität zur Überbrückung. Die Brücke “Verlustrücktrag” haben sie selbst vorfinanziert. Auch aus Sicht des Bundeshaushalts ist das ein effizienter Ansatz: Zurück getragene Verluste können künftig nicht mehr geltend gemacht werden.
Wir verdoppeln den steuerlichen Verlustrücktrag auf 10 bzw. 20 Mio. Euro! Das schafft in der Krise schnell und unbürokratisch Liquidität für die Unternehmen.
Mehr dazu und zu weiteren Hilfen für Familien und Kulturbranche: https://www.cducsu.de/themen/innen-recht-sport-und-ehrenamt/weichenstellungen-fuer-den-aufschwung

Überbrückungshilfe III

Trotz ermutigender Entwicklungen ist die Corona-Pandemie immer noch eine große Gefahr für unser Gemeinwesen, insbesondere auch mit Blick auf Mutationen. Um die Neuinfektionen weiter abzusenken, haben Bund und Länder am 19. Januar 2021 die Verlängerung und punktuelle Verschärfung der Shutdown-Maßnahmen beschlossen. Damit einher geht das starke Bekenntnis, den Unternehmen und Beschäftigten in der Krise weiterhin zur Seite zu stehen.

Seit Beginn der Corona-Krise haben wir insgesamt über 75 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt und ausgezahlt, mehr als in jedem anderen vergleichbaren Land der EU. Hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 20 Milliarden Euro sowie das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio hilfreicher Instrumente wie KfW-Kredite, Bürgschaften, Garantien, Soforthilfen Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und Abschlagszahlungen bei der Dezemberhilfe.

In Summe ist bei der November- und Dezemberhilfe bis heute ein Gesamtvolumen von rd. 2,8 Milliarden Euro an Abschlagzahlungen geflossen. Bei der Novemberhilfe sind zudem seit dem 12. Januar 2021 rd. 422 Millionen Euro an regulären Auszahlungen durch die Länder überwiesen worden.

Die Mitarbeiter der Bundesregierung sowie der IT-Dienstleister arbeiten weiterhin mit sehr großem Einsatz daran, die restlichen Auszahlungen rasch zu ermöglichen. Das gilt auch für die Überbrückungshilfen III. Hier werden Abschlagszahlungen ab Februar erfolgen.

Gleichzeitig setzen wir damit wesentliche Verbesserungen um, auf die wir uns in der Bundesregierung verständigt haben, um die Unternehmen noch besser zu unterstützen. So werden wir die Zugangsvoraussetzungen deutlich vereinfachen und die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.

Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten unterstützen wir den Einzelhandel. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend machen, z. B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Wir wissen, dass viele in der Existenz bedrohte Unternehmen Fragen zu den Überbrückungshilfen III haben.  Die Bundesregierung informiert fortlaufend zu den Hilfen auf seiner Website https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html.

Einzelheiten zu den Verbesserungen bei der Überbrückungshilfen III finden Sie auch unter diesem link: https://t1p.de/98d4

 

Novemberhilfe – Verfahrensschritte endlich beschlossen! Wir lassen unsere Unternehmen und Beschäftigten nicht im Stich

Das ist eine gute Nachricht für die von den Corona-Maßnahmen im November betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen und ihre Beschäftigten: Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe des Bundes ist beschlossene Sache!

Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben sich auf die Rahmenbedingungen für die Novemberhilfe geeinigt. Diese wird einen Umfang von mehr als 10 Milliarden Euro haben und eine zentrale Unterstützung sein für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Wie für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist auch für mich Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität das Gebot der Stunde. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein.

Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig. Wenn wir  in dieser Pandemie fest zusammenstehen wollen, dann gehört auch dazu, dass wir schnell und unbürokratisch helfen. Daher haben wir uns auf ein Verfahren der Abschlagszahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen sollen ebenfalls noch im November starten.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Überbrückungshilfen für November können beantragt werden

Eine erneute temporäre Voll-Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus trifft vielfach Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die seit Beginn der Krise Umsatzeinbußen erleiden und trotz staatlicher Hilfen daher weniger Widerstandskraft besitzen als im Frühjahr. In dieser Situation haben wir kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme hinausgehen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.

Staatliche Leistung ist eine einmalige Kostenpauschale, errechnet aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz. Der Bezugsrahmen hierfür ist der Vorjahresmonat November 2019; bei Unternehmen, die nach dem 30. November 2019 gegründet worden sind und ihren Geschäftsbetrieb danach aufgenommen haben, ist der Bezugsrahmen der Vormonat Oktober 2020. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz zugrunde legen. Die Kostenpauschale wird für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Damit sollen detaillierte Nachweise überflüssig gemacht werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Eine anderweitig beantragte oder gewährte staatliche Unterstützung für den Zeitraum (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe etc.) wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Der Erstattungsbetrag wird auf eventuelle spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den fraglichen Zeitraum angerechnet, wobei eine Günstigerprüfung stattfindet. Eine Kurzübersicht mit weiteren Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie hier:  https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-11-05-PM-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november.html

Die Auszahlung soll nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Bezieherinnen und Bezieher von Überbrückungshilfe können die Pauschale als zusätzliche Kostenkategorie im Rahmen ihres Antrags erhalten. Durch die pauschalierte Auszahlung fallen kaum (zusätzlich) Kosten für den prüfenden Dritten (z. B. Steuerberaterin bzw. Steuerberater) an. Da die Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.

Unter der Voraussetzung, dass der Umsatzbezug im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe als pauschalierte Fixkostenerstattung im Sinne des neuen Temporary Frameworks anzusehen ist, kann eine eigene beihilferechtliche Genehmigung aufgrund der erwarteten Genehmigung der Überbrückungshilfe II auf Basis der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 entfallen.

Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben.

Der KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst. Die maximale Kredithöhe beträgt 300.000 Euro, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz.

 

Da bereits die bisherigen Maßnahmen dazu führen, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft z.B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.

Deutsch-Georgisches Forum gegründet – Georgiens Botschafter Prof. Dr. Levan Izoria und CDU-Bundestagsabgeordneter Axel E. Fischer vertiefen die Beziehungen beider Länder

Berlin, 27. Oktober 2020 – Deutschland und Georgien rücken näher zusammen. Eine Gründungsversammlung im Deutschen Bundestag rief in dieser Woche das Deutsch Georgische Forum e.V. (DGF) ins Leben.

Der Botschafter Georgiens, Prof. Dr. Levan Izoria, und CDU-Bundestagsabgeordneter Axel E. Fischer eröffneten die Gründungsversammlung des Deutsch Georgischen Forums. Der eingetragene Verein will das gegenseitige Verständnis fördern und damit einen Beitrag für innovative deutsch-georgischen Beziehungen auf allen Ebenen leisten.

In seinem Grußwort betonte der Botschafter die Rolle Deutschlands als Partner Georgiens: „Deutschland war unter den ersten Ländern, welches die Demokratische Republik Georgiens (1918-1921) anerkannte. Auch 1992 wurde diese Tradition fortgesetzt, indem Deutschland als erster Staat die Unabhängigkeit Georgiens völkerrechtlich anerkannte und die Botschaft in Tbilissi eröffnete. Seit diesem Tag unterstützt Deutschland Georgien in allen Bereichen, die für uns von existenzieller Bedeutung sind. Gerade diesem Beistand haben wir die Erfolge auf dem Weg der EU-Integration zu verdanken, die einen absolut praktischen Ausdruck fanden, vor allem im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien und visumfreie Einreisemöglichkeit für georgische Staatsbürger in den Schengenraum.“

Bundestagsabgeordneter und Außenpolitiker Axel E. Fischer (CDU) erklärte zu den Zielen des Vereins: „In Zeiten, in denen alles zunehmend auseinanderläuft, ist es umso wichtiger, gemeinsame Initiativen zu entwickeln. Mit dem Forum wollen wir Begegnungen zwischen Menschen aus Deutschland und Georgien auf kultureller, politischer und wissenschaftlicher Ebene anregen und fördern. Schulen, Universitäten, politische Einrichtungen können hier genauso profitieren wie die Wirtschaft. Der Verein unterstützt hier den Aufbau von Netzwerken und schafft so neue Synergien, von denen beide Nationen profitieren.“

Im Deutsch Georgischen Forum engagieren sich zahlreiche Bundestagsabgeordnete der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen. Den Vorstand bilden die Parlamentarier Axel E. Fischer (CDU), Svenja Stadler (SPD), Dr. Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen), Otto Fricke (FDP), Olav Gutting (CDU), Martern von Marschall (CDU) und Josef Rief (CDU).

Neues Wahlrecht beschlossen

Die Verabschiedung des Wahlrechtsreformgesetzes im Deutschen Bundestag am Donnerstag dieser Woche ist ein wichtiger Schritt, um ein weiteres unkontrolliertes Anwachsen der  Bundestagsgröße zu verhindern. Die Wahlkreise werden (mit Wirkung zur Bundestagswahl 2025) maßvoll von 299 auf 280 reduziert.

Dies senkt die Anzahl der Wahlkreisabgeordneten und beeinträchtigt tendenziell leider die Nähe von Parlamentariern zur Bevölkerung. Die Wahlkreise werden aber nicht zu groß, so dass die Bürgernähe und die lokale Repräsentanz durch Abgeordnete in den Wahlkreisen noch erhalten bleiben kann.
Die faktische Teilverrechnung von Überhangmandaten mit Listenmandaten in anderen Ländern bereits ab der kommenden Wahl reduziert tendenziell den Ausgleichsbedarf, der durch die Vielzahl von über Liste einziehenden Abgeordneten entstehen kann. Gleichzeitig stellen wir aber sicher, dass die föderale Ausgewogenheit unseres Bundesparlaments erhalten bleibt.
Schließlich tragen auch die bis zu drei nicht ausgeglichenen Überhangmandate zur Reduzierung bei.

Fischer: „Mit dem neuen Wahlrecht bleibt das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl erhalten. Es wird jedoch durch maßvolle Veränderungen an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Damit wird es auch für die Zukunft „wetterfest“. Im Ergebnis werden diese Maßnahmen insgesamt zu einer merklichen Dämpfung des Größenwachstums des Bundestages führen.“

„Mit Kollegen hatte ich für ein Wahlrecht gekämpft, bei dem die Zahl der Abgeordneten auf 598 begrenzt worden wäre. Leider scheiterte dieser Vorschlag am Widerstand vor allem der kleinen im Bundestag vertretenen Parteien“, ergänzt Fischer.