Wirtschaftliche Probleme der Fluggesellschaften dürfen nicht zulasten der Kundinnen und Kunden gehen
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz diesen Mittwoch über die Rückerstattungspraxis der Fluggesellschaften aufgrund von CoViD19-stornierten Flügen beraten. Laut Medienberichten und nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes stehen allein in Deutschland Rückerstattungen der Fluggesellschaften im Wert von über 4 Milliarden Euro an die Verbraucherinnen und Verbraucher aus.
Ich habe Verständnis für die schwierige Lage der durch die Corona-Pandemie gebeutelten Reisebranche. Hilfsmaßnahmen für Veranstalter und Reisebüros sind notwendig. Die wirtschaftlichen Probleme der Fluggesellschaften dürfen aber nicht zulasten von Millionen Reisekundinnen und -kunden gehen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind durch die Pandemie selbst in eine finanzielle Schieflage geraten und benötigen daher zeitnah ihr Geld zurück. Die aktuelle Praxis der Airlines, die Erstattungen zurückzuhalten oder auf Gutscheine zu verweisen, ist deshalb nicht hinnehmbar. Wir erhoffen uns in der morgigen Rechtsausschusssitzung konkrete Vorschläge des Bundesjustizministeriums, wie diese Praxis der Airlines künftig verhindert werden kann.
Mit der freiwilligen Gutscheinlösung, die nach derzeitiger Lage bis Anfang Juli auf den Weg gebracht werden soll, soll eine Option für die Reisebranche geschaffen werden, die Leistung erst später zu erbringen – sofern der Kunde einwilligt. Darüber hinaus ist ein die Einführung Reisesicherungsfonds geplant, der im Insolvenzfall die Rückerstattungen sichert. Ein erstes Konzept der Bundesregierung liegt dazu vor.
All dies hilft den Verbrauchern bei den aktuell ausbleibenden Rückerstattungen jedoch nicht weiter. Wenn die Airlines jetzt nicht einlenken, werden wir bald wieder darüber zu sprechen haben, wie wir die zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucheransprüchen im Flugverkehr für die Zukunft generell verbessern können. Denkbar sind zum Beispiel vereinfachte Erstattungssysteme oder im Fall von Airline-Insolvenzen in Anlehnung an das Pauschalreiserecht eine reine Anzahlungspflicht, wobei die Restsumme dann erst kurz vor Flugantritt fällig wird. Dies könnte zu einer deutlichen Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen.