Neues Wahlrecht beschlossen

Die Verabschiedung des Wahlrechtsreformgesetzes im Deutschen Bundestag am Donnerstag dieser Woche ist ein wichtiger Schritt, um ein weiteres unkontrolliertes Anwachsen der  Bundestagsgröße zu verhindern. Die Wahlkreise werden (mit Wirkung zur Bundestagswahl 2025) maßvoll von 299 auf 280 reduziert.

Dies senkt die Anzahl der Wahlkreisabgeordneten und beeinträchtigt tendenziell leider die Nähe von Parlamentariern zur Bevölkerung. Die Wahlkreise werden aber nicht zu groß, so dass die Bürgernähe und die lokale Repräsentanz durch Abgeordnete in den Wahlkreisen noch erhalten bleiben kann.
Die faktische Teilverrechnung von Überhangmandaten mit Listenmandaten in anderen Ländern bereits ab der kommenden Wahl reduziert tendenziell den Ausgleichsbedarf, der durch die Vielzahl von über Liste einziehenden Abgeordneten entstehen kann. Gleichzeitig stellen wir aber sicher, dass die föderale Ausgewogenheit unseres Bundesparlaments erhalten bleibt.
Schließlich tragen auch die bis zu drei nicht ausgeglichenen Überhangmandate zur Reduzierung bei.

Fischer: „Mit dem neuen Wahlrecht bleibt das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl erhalten. Es wird jedoch durch maßvolle Veränderungen an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Damit wird es auch für die Zukunft „wetterfest“. Im Ergebnis werden diese Maßnahmen insgesamt zu einer merklichen Dämpfung des Größenwachstums des Bundestages führen.“

„Mit Kollegen hatte ich für ein Wahlrecht gekämpft, bei dem die Zahl der Abgeordneten auf 598 begrenzt worden wäre. Leider scheiterte dieser Vorschlag am Widerstand vor allem der kleinen im Bundestag vertretenen Parteien“, ergänzt Fischer.

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