Überbrückungshilfe III

Trotz ermutigender Entwicklungen ist die Corona-Pandemie immer noch eine große Gefahr für unser Gemeinwesen, insbesondere auch mit Blick auf Mutationen. Um die Neuinfektionen weiter abzusenken, haben Bund und Länder am 19. Januar 2021 die Verlängerung und punktuelle Verschärfung der Shutdown-Maßnahmen beschlossen. Damit einher geht das starke Bekenntnis, den Unternehmen und Beschäftigten in der Krise weiterhin zur Seite zu stehen.

Seit Beginn der Corona-Krise haben wir insgesamt über 75 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt und ausgezahlt, mehr als in jedem anderen vergleichbaren Land der EU. Hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 20 Milliarden Euro sowie das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio hilfreicher Instrumente wie KfW-Kredite, Bürgschaften, Garantien, Soforthilfen Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und Abschlagszahlungen bei der Dezemberhilfe.

In Summe ist bei der November- und Dezemberhilfe bis heute ein Gesamtvolumen von rd. 2,8 Milliarden Euro an Abschlagzahlungen geflossen. Bei der Novemberhilfe sind zudem seit dem 12. Januar 2021 rd. 422 Millionen Euro an regulären Auszahlungen durch die Länder überwiesen worden.

Die Mitarbeiter der Bundesregierung sowie der IT-Dienstleister arbeiten weiterhin mit sehr großem Einsatz daran, die restlichen Auszahlungen rasch zu ermöglichen. Das gilt auch für die Überbrückungshilfen III. Hier werden Abschlagszahlungen ab Februar erfolgen.

Gleichzeitig setzen wir damit wesentliche Verbesserungen um, auf die wir uns in der Bundesregierung verständigt haben, um die Unternehmen noch besser zu unterstützen. So werden wir die Zugangsvoraussetzungen deutlich vereinfachen und die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.

Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten unterstützen wir den Einzelhandel. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend machen, z. B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Wir wissen, dass viele in der Existenz bedrohte Unternehmen Fragen zu den Überbrückungshilfen III haben.  Die Bundesregierung informiert fortlaufend zu den Hilfen auf seiner Website https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html.

Einzelheiten zu den Verbesserungen bei der Überbrückungshilfen III finden Sie auch unter diesem link: https://t1p.de/98d4

 

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