Novemberhilfe – Verfahrensschritte endlich beschlossen! Wir lassen unsere Unternehmen und Beschäftigten nicht im Stich

Das ist eine gute Nachricht für die von den Corona-Maßnahmen im November betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen und ihre Beschäftigten: Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe des Bundes ist beschlossene Sache!

Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben sich auf die Rahmenbedingungen für die Novemberhilfe geeinigt. Diese wird einen Umfang von mehr als 10 Milliarden Euro haben und eine zentrale Unterstützung sein für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Wie für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist auch für mich Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität das Gebot der Stunde. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein.

Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig. Wenn wir  in dieser Pandemie fest zusammenstehen wollen, dann gehört auch dazu, dass wir schnell und unbürokratisch helfen. Daher haben wir uns auf ein Verfahren der Abschlagszahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen sollen ebenfalls noch im November starten.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

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