Wirtschaftliche Probleme der Fluggesellschaften dürfen nicht zulasten der Reisekunden gehen

Die schleppende Auszahlung von Erstattungen für coronabedingt ausgefallene Flüge durch die Lufthansa ist ein Ärgernis, das viele Menschen betrifft, und bei noch mehr Menschen auf Unverständnis stößt. Ich begrüße daher, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich hier klar für die Verbraucherinteressen einsetzt und das Luftfahrtbundesamt nun gegen die unzureichende Rückzahlungspraxis der Lufthansa an ihre Kunden vorgeht.

Die Flugbranche leidet besonders stark unter der Corona-Pandemie. Deren wirtschaftlichen Probleme der Fluggesellschaften dürfen aber nicht zulasten von Millionen Reisekundinnen und -kunden gehen, die durch die Pandemie gegebenenfalls selbst in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Insbesondere die Lufthansa, die mit staatlicher Hilfe unterstützt wird, muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden.

Der Konzern hat mehrfach öffentlich versichert, dass alle Betroffenen ihr Geld zurückerhalten. Dies muss das Unternehmen nun schnellstens umsetzen. Um solche Vorgänge auch in Zukunft zu verhindern, werden wir darüber zu sprechen haben, wie wir die zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucheransprüchen im Flugverkehr für die Zukunft generell verbessern können. Denkbar sind zum Beispiel vereinfachte Erstattungssysteme oder im Fall von Airline-Insolvenzen in Anlehnung an das Pauschalreiserecht eine reine Anzahlungspflicht, wobei die Restsumme dann erst kurz vor Flugantritt fällig wird.

Ich erwarte hierzu Vorschläge des SPD-geführten Justizministeriums.

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