Diese Woche haben wir zur besseren Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages vorübergehend einen Hauptausschuss eingesetzt. Der Hauptausschuss wird Ausschuss im Sinne der im Grundgesetz ausdrücklich genannten Ausschüsse für Europa, Verteidigung und auswärtige Angelegenheiten sein. Er ist zudem Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben. Er hat kein Selbstbefassungsrecht, sondern seine Zuständigkeit wird durch Überweisung durch das Plenum begründet.
Dieser Ausschuss wird es dem Bundestag wie bereits 2013 ermöglichen, die notwendigen Vorhaben und Anträge zu beraten. Der Vorsitz obliegt unserem Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble oder einem seiner Stellvertreter. Der Hauptausschuss, der sich am Mittwoch konstituiert hat, umfasst 47 Mitglieder, 17 davon von unserer Fraktion.
Zudem haben wir einen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie einen Petitionsausschuss eingesetzt. Bis auf weiteres werden beide Ausschüsse aus neun Mitgliedern bestehen, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt je drei Mitglieder.