Bund schafft Grundlage für wirksame Liquiditätshilfen in der Corona-Krise – Länder können aufsatteln
Die Bundesregierung hat aktuell Beschlüsse zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen in der Corona-Krise gefasst. Gemeinnützige Organisationen sind ein ganz wichtiger Teil unseres Sozialstaats – sie stehen beim Katastrophenschutz parat, schaffen als Inklusionsbetriebe Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, beherbergen Schulklassen, schaffen Bildungsangebote für Familien. Oft sind sie Helfer in der Not und halten unsere Gesellschaft zusammen, jetzt brauchen sie in der Not der Corona-Krise unsere Hilfe, um ihre Existenz zu sichern.
Ich freue mich daher sehr, dass wir im Rahmen des Konjunkturpakets auch ein Hilfspaket für gemeinnützige Organisationen geschnürt haben. Der Bund stellt für 2020 und 2021 insgesamt 1 Mrd. Euro über ein Kreditsonderprogramm der KfW zur Verfügung, damit Förderinstitute der Länder gemeinnützige Organisationen mit Krediten unterstützen können. Der Bund übernimmt dafür eine Haftungsfreistellung von 80%, die Länder können die Haftung für die restlichen 20 % übernehmen. Dies ist eine gute föderale Lösung. Zusätzlich erhalten gemeinnützige Organisationen auch Zugang zum Programm für branchenübergreifende Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro.
Jetzt kommt es aber darauf an, dass die Hilfen auch schnell und unbürokratisch bei den gemeinnützigen Organisationen ankommen.