Abgeordnetenentschädigung bleibt an Entwicklung der Löhne gekoppelt

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass das gültige Gesetz zur Regelung der Abgeordnetenentschädigung auch für den 19. Deutschen Bundestag gelten soll. Dazu ist der jeweils neue Bundestag verpflichtet.

Das Gesetz dazu stützt sich auf die Arbeit einer unabhängigen Expertenkommission, die im Frühjahr 2013 übereinstimmend zu dem Ergebnis kam, dass sich die Abgeordnetenentschädigung künftig genauso wie die Verdienstentwicklung der ca. 35 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland entwickeln soll und zwar im positiven wie negativen Fall. Die Kommission empfahl also, nur wenn die Löhne und Gehälter in Deutschland steigen, dann soll auch die Abgeordnetenentschädigung steigen – die gleiche Systematik also wie auch bei der Anpassung der Renten.

Diesen Vorschlag hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Wahlperiode als Gesetz beschlossen und gleichzeitig geregelt, dass jeder neu gewählte Bundestag innerhalb von drei Monaten entscheiden muss, ob auch er diese Regelung weiter anwenden oder die Anpassungen der Entschädigungszahlungen auf andere Weise regeln will.

Bis zum Inkraftsetzung der jetzigen Regelung war der Deutsche Bundestag verpflichtet, die Höhe der Zahlungen stets selbst festzulegen. Mit der Regelung aus dem Jahr 2013 hingegen wurde eine Empfehlung umgesetzt, die mehr Akzeptanz bei der Bevölkerung hat, weil sie transparent und klar nachvollziehbar ist.

Die Abgeordnetenentschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages orientiert sich an der Besoldung eines Richters an einem obersten Bundesgericht. Das sah die unabhängige Expertenkommission als angemessen und vor allem sachgerecht an, denn Bundestagsabgeordnete sind wie Bundesrichter weisungsfrei und treffen Entscheidungen mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet. Aus diesem Grund steht diese Orientierungsgröße übrigens seit 1995 im Gesetz.

Sicherlich kann diese Entscheidung kritisiert werden, genauso wie die Höhe der Abgeordnetenentschädigungen, aber ich halte die Kopplung der Diätenentwicklung an die allgemeine Lohnentwicklung der Beschäftigten in unserem Land für durchaus geeignet. Alternative Überlegungen konnten bisher weder die Expertenkommission noch die Bevölkerung überzeugen.

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