Diese Woche wird im Bundestag in erster Lesung ein Gesetzentwurf zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer beraten. Ziel der Reform ist es, die Nachfrage auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken und so die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Das soll insbesondere durch zwei Maßnahmen erreicht werden: die Steuerbefreiung für E-Autos soll bis Ende 2025 verlängert werden. Das heißt: Autos, die ausschließlich elektrisch betrieben und bis zu diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Steuer befreit.
Außerdem soll die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer für fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Diese Regelung gilt für Autos, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses (12. Juni 2020) und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden.
Wichtig ist für mich, dass die Reform der KfZ-Steuer aufkommensneutral erfolgt. Das heißt, das Gesamtaufkommen der Kfz-Steuer von aktuell rund 9,5 Milliarden Euro soll sich nicht erhöhen. Wie bisher soll die Kraftfahrzeugsteuer aus Hubraum und einer Klimakomponente errechnet werden. Das erste Element bleibt gleich, um das Aufkommen zu stabilisieren. Das zweite Element wird stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet: Für jede Stufe soll ein CO2-Satz ermittelt werden. Dieser Satz steigt mit der Höhe des Ausstoßes je Stufe an. Zur Steuerberechnung werden die einzelnen Stufen um die Hubraumkomponente addiert.
Mit diesen Änderungen setzen wir die Maßnahmen „Förderung des Umstiegs auf elektromobile PKW“ und „Konsequent CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer“ des Klimaschutzprogramms 2030 um.
“So bringen wir die umweltfreundliche Mobilität weiter voran.”