Im Deutschen Bundestag ist heute das Zweite THW-Änderungsgesetz verabschiedet worden. Heute ist ein guter Tag für das THW und seine 80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer: Mit der Überarbeitung des THW-Gesetzes stärken wir das Technische Hilfswerk. Das ehrenamtliche Engagement im THW wird künftig noch attraktiver. Dafür sorgen vor allem zwei Maßnahmen, für die sich die CDU/CSU-Fraktion erfolgreich eingesetzt hat:
Mit einer erweiterten Kostenverzichtsregelung sorgen wir dafür, dass das THW künftig häufiger zu Hilfe gerufen wird und dadurch seine hervorragenden Fähigkeiten z.B. bei Waldbränden oder Schneekatastrophen einsetzen kann. Auch neue Technik kann so besser erprobt oder verstärkt zum Einsatz gebracht werden. Bislang verzichteten Kommunen mitunter angesichts möglicher Kostenforderungen auf die Hilfe durch das THW. Wir nehmen den Kommunen nun diese Sorge, indem das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten soll, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können.
Wir erweitern zudem die Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helferinnen und THW-Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts in moderater Weise. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Dadurch gewährleisten wir eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen.
Mit diesen Änderungen des THW-Gesetzes und der soliden Finanzierung des THW im Haushalt 2020 schaffen wir die Grundlage dafür, dass das THW auch in Zukunft modern und attraktiv bleibt. Wir wollen den vielen Freiwilligen, die großartige Arbeit im THW leisten, optimale Bedingungen bieten.