Vereine jetzt bewerben – Förderprogramm der Ehrenamtsstiftung

Unterstützung von bis zu 100.000 Euro mit bis zu 90 Prozent Förderung, Bewerbungsfrist 1.11.2020, Mittelvergabe bis 31.12.2020

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer ruft Verbände und Vereine im Landkreis Karlsruhe auf, sich am Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“ der kürzlich vom Bund ins Leben gerufenen Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) zu beteiligen.

Mit dem Förderprogramm unterstützt die DSEE gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt während der Corona-Krise. Gemeinnützige Organisationen, also beispielsweise gemeinnützige eingetragene Vereine, können einen Antrag zu folgenden drei Schwerpunkt-Themen stellen: Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft, Nachwuchsgewinnung, sowie Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen ländlichen Räumen. Pro Themenschwerpunkt kann ein Antrag eingereicht werden. Die Höhe der Förderung von Einzelprojekten kann bis zu 100.000 Euro betragen. Die Anträge müssen bis spätestens 1. November 2020 gestellt sein und die beantragten Mittel müssen noch in diesem Jahr ausgegeben werden.

„Ich freue mich, dass die neue Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die wir im Bundestag gemeinsam im Familienausschuss, im Landwirtschaftsausschuss und im Haushaltsausschuss mitgegründet haben, jetzt mit einem so interessanten Förderprogramm ihre Arbeit beginnt. Dies ist eine sehr gute Möglichkeit, für unsere Vereine und Verbände Unterstützung für kleinere und große Projekte zu erhalten. Besonders interessant ist die hohe Förderquote bei Projekten bis 5.000 Euro von 90 Prozent. Hier kann man mit geringen Eigenmittel viel erreichen. Erst für größere Zuschüsse bis zu 100.000 Euro sind dann 20 Prozent Eigenmittel erforderlich. Ich bin überzeugt, dass sich auch im Landkreis Karlsruhe viele Projekte zur Beteiligung finden werden“, so MdB Fischer.

Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/

Haushaltsausschuss beschließt Bundesförderung des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Über 31 Millionen Euro gehen nach Baden-Württemberg

Berlin. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ fließen über 31 Millionen Euro in vierzehn Projekte nach Baden-Württemberg, berichten die Bundestagsabgeordneten und Mitglieder im Haushaltsausschuss Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) und Josef Rief. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages habe diese Förderung in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Der Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer betont: „Besonders freut mich, dass es gelungen ist, für die längst überfällige Sanierung der Europahalle in Karlsruhe, drei Millionen Euro Bundesförderung zu erreichen. Damit kann der Bund, die mit 30 Millionen veranschlagte Sanierung der Europahalle in Karlsruhe, unterstützen.“

Schub für emissionsarme Autos

Diese Woche wird im Bundestag in erster Lesung ein Gesetzentwurf zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer beraten. Ziel der Reform ist es, die Nachfrage auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken und so die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Das soll insbesondere durch zwei Maßnahmen erreicht werden: die Steuerbefreiung für E-Autos soll bis Ende 2025 verlängert werden. Das heißt: Autos, die ausschließlich elektrisch betrieben und bis zu diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Steuer befreit.

Außerdem soll die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer für fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Diese Regelung gilt für Autos, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses (12. Juni 2020) und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden.

Wichtig ist für mich, dass die Reform der KfZ-Steuer aufkommensneutral erfolgt. Das heißt, das Gesamtaufkommen der Kfz-Steuer von aktuell rund 9,5 Milliarden Euro soll sich nicht erhöhen. Wie bisher soll die Kraftfahrzeugsteuer aus Hubraum und einer Klimakomponente errechnet werden. Das erste Element bleibt gleich, um das Aufkommen zu stabilisieren. Das zweite Element wird stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet: Für jede Stufe soll ein CO2-Satz ermittelt werden. Dieser Satz steigt mit der Höhe des Ausstoßes je Stufe an. Zur Steuerberechnung werden die einzelnen Stufen um die Hubraumkomponente addiert.

Mit diesen Änderungen setzen wir die Maßnahmen „Förderung des Umstiegs auf elektromobile PKW“ und „Konsequent CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer“ des Klimaschutzprogramms 2030 um.

“So bringen wir die umweltfreundliche Mobilität weiter voran.”

Wieder Bürgersprechstunde mit Axel E. Fischer

Coronabedingt waren die üblichen, stets gut in Anspruch genommenen Sprechstunden nicht mehr möglich. Doch jetzt setzt der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Karlsruhe-Land, Axel E. Fischer, seine Bürgersprechstunden unter Einhaltung der Corona-Vorgaben fort.

Am Montag, 14. September 2020, ist Fischer, Mitglied des Haushaltsausschusses und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, zwischen 10 und 12 Uhr im Wahlkreis- und Bürgerbüro in Bruchsal, Kaiserstraße 19, für alle Bürger mit ihren Anliegen zu erreichen. Eine telefonische Anmeldung unter Telefon (07251) 441214 ist insbesondere wegen der Corona-Pandemie, aber auch aus organisatorischen Gründen notwendig.

Selbstverständlich können weiterhin Termine auch außerhalb dieser Bürgersprechstunde vereinbart werden.

Ausschreibung des Medienpreis Parlament 2021

Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag den Medienpreis. Mit der Auszeichnung werden herausragende publizistische Arbeiten gewürdigt, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themenbeitragen.Der Medienpreis Parlament ist mit 5.000 Euro dotiert und wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages im Frühjahr 2021 verliehen.

–Eingereicht werden können journalistische Beiträge mit regionalem oder überregionalem Bezug, die in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien erschienen oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sind.

–Der eingereichte Beitrag muss zwischen dem 1.Oktober2019 und dem 30.September2020 erschienen sein. Einsendeschluss ist der 5.Oktober 2020.Es gilt der Poststempel.

–Es werden sowohl Eigenbewerbungen (durch Einzelpersonen oder durch mehrere Personen gemeinsam) als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt.

–Dem Bewerbungsschreiben sind drei Exemplare der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeit(bei audiovisuellen Beiträgen bitte Zusendung auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium, z.B. DVD, Stick), ein Lebenslauf der Autorin bzw. des Autors sowie die von dieser bzw. diesem unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der DSGVO (abrufbar unter www.bundestag.de/medienpreis) beizufügen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury aus sieben Journalistinnen und Journalisten.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an folgende Adresse zu senden:

Deutscher Bundestag Fachbereich WD 1
Medienpreis Parlament
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 227-38630, Fax: (030) 227-36464
E-Mail: medienpreis@bundestag.de

Wirtschaftliche Probleme der Fluggesellschaften dürfen nicht zulasten der Reisekunden gehen

Die schleppende Auszahlung von Erstattungen für coronabedingt ausgefallene Flüge durch die Lufthansa ist ein Ärgernis, das viele Menschen betrifft, und bei noch mehr Menschen auf Unverständnis stößt. Ich begrüße daher, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich hier klar für die Verbraucherinteressen einsetzt und das Luftfahrtbundesamt nun gegen die unzureichende Rückzahlungspraxis der Lufthansa an ihre Kunden vorgeht.

Die Flugbranche leidet besonders stark unter der Corona-Pandemie. Deren wirtschaftlichen Probleme der Fluggesellschaften dürfen aber nicht zulasten von Millionen Reisekundinnen und -kunden gehen, die durch die Pandemie gegebenenfalls selbst in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Insbesondere die Lufthansa, die mit staatlicher Hilfe unterstützt wird, muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden.

Der Konzern hat mehrfach öffentlich versichert, dass alle Betroffenen ihr Geld zurückerhalten. Dies muss das Unternehmen nun schnellstens umsetzen. Um solche Vorgänge auch in Zukunft zu verhindern, werden wir darüber zu sprechen haben, wie wir die zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucheransprüchen im Flugverkehr für die Zukunft generell verbessern können. Denkbar sind zum Beispiel vereinfachte Erstattungssysteme oder im Fall von Airline-Insolvenzen in Anlehnung an das Pauschalreiserecht eine reine Anzahlungspflicht, wobei die Restsumme dann erst kurz vor Flugantritt fällig wird.

Ich erwarte hierzu Vorschläge des SPD-geführten Justizministeriums.

Lärmschutz für Ettlingen-West, Bruchhausen, Ettlingenweier und Oberweier

Neumann-Martin und Fischer freuen sich über positives Schreiben

Erfreut zeigten sich die Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin und der Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer (beide CDU) über das positive Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Steffen Bilger an Oberbürgermeister Johannes Arnold bezüglich des Lärmschutzes an der Bahnlinie in Ettlingen.

„Unser gemeinsamer Einsatz hat sich gelohnt“, so Neumann-Martin und Fischer unisono.

„Es ist erfreulich, dass der Bund in Zusammenarbeit mit der Bahn, zu einer Lösung für Ettlingen-West, Bruchhausen, Ettlingenweier und Oberweier kam. Unser beharrlicher Einsatz, unter anderem gemeinsam mit der Ortsverwaltung Ettlingen Bruchhausen, namentlich mit Ortsvorsteher Noller, und der Stadtverwaltung Ettlingen, mit Oberbürgermeister Johannes Arnold an der Spitze, haben zum Erfolg geführt. Wir freuen uns für die Menschen in Ettlingen, dass sachliche Gründe am Ende den Ausschlag für diese positive Entscheidung gegeben haben.“

Auch Linksextremismus bekämpfen

Nach Medienberichten ist die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten um rund 40 Prozent von 4.622 im Jahr 2018 auf 6.449 im Jahr 2019 gestiegen. Auch das linksextremistische Personenpotenzial und die Zahl der gewaltorientierten Linksextremisten hat demnach zugenommen.
Diese Zahlen zeigen: Auch der Linksextremismus ist in Deutschland leider auf dem Vormarsch. Vor allem der deutliche Anstieg linksextremistischer Straftaten um rund 40 Prozent ist besorgniserregend. Sachbeschädigungen und Brandstiftungen sind keine Kavaliersdelikte. Schnell können dabei auch Menschen zu Schaden kommen.
Der Kampf gegen Rechtsextremismus und Islamismus darf nicht dazu führen, dass der Linksextremismus aus dem Fokus gerät. Die zunehmende Gewaltbereitschaft der linken Szene ist nicht zu unterschätzen. Sicherheitsbehörden und Justiz müssen auch die Bekämpfung des Linksextremismus bundesweit ernst nehmen. Sie brauchen dafür die politische Rückendeckung: Alle demokratischen Kräfte im Bund und in den Ländern müssen sich klar und eindeutig dem sich ausbreitenden Linksextremismus entgegenstellen.

Das Hilfspaket für gemeinnützige Helfer in der Not

Bund schafft Grundlage für wirksame Liquiditätshilfen in der Corona-Krise – Länder können aufsatteln

Die Bundesregierung hat aktuell Beschlüsse zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen in der Corona-Krise gefasst. Gemeinnützige Organisationen sind ein ganz wichtiger Teil unseres Sozialstaats – sie stehen beim Katastrophenschutz parat, schaffen als Inklusionsbetriebe Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, beherbergen Schulklassen, schaffen Bildungsangebote für Familien. Oft sind sie Helfer in der Not und halten unsere Gesellschaft zusammen, jetzt brauchen sie in der Not der Corona-Krise unsere Hilfe, um ihre Existenz zu sichern.

Ich freue mich daher sehr, dass wir im Rahmen des Konjunkturpakets auch ein Hilfspaket für gemeinnützige Organisationen geschnürt haben. Der Bund stellt für 2020 und 2021 insgesamt 1 Mrd. Euro über ein Kreditsonderprogramm der KfW zur Verfügung, damit Förderinstitute der Länder gemeinnützige Organisationen mit Krediten unterstützen können. Der Bund übernimmt dafür eine Haftungsfreistellung von 80%, die Länder können die Haftung für die restlichen 20 % übernehmen. Dies ist eine gute föderale Lösung. Zusätzlich erhalten gemeinnützige Organisationen auch Zugang zum Programm für branchenübergreifende Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro.

Jetzt kommt es aber darauf an, dass die Hilfen auch schnell und unbürokratisch bei den gemeinnützigen Organisationen ankommen.

Corona-Steuerhilfegesetz auf dem Weg

Die COVID-19-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Neben den bereits beschlossenen steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise werden wir mit dem „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ zusätzliche Erleichterungen auf den Weg bringen.

Endlich kommt die Erleichterung bei der Verlustberücksichtigung für die Jahre 2020 und 2021. Hierdurch sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre in 2019 erzielten Gewinne steuerlich mit Verlusten aus 2020 und 2021 direkt zu verrechnen. Konkret wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert, sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.

Um Investitionsanreize zu schaffen, wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft und hergestellt werden, die Inanspruchnahme einer degressiven Abschreibung in Höhe von bis zu 25 Prozent ermöglicht. Alleinerziehende werden durch die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende entlastet: der Erhöhungsbetrag in Höhe von 2.100 Euro wird für die Jahre 2020 und 2021 auf insgesamt jeweils 4.008 Euro angehoben. Über den bereits im Familienentlastungsgesetz vom 29. November 2018 enthaltenen Förderschwerpunkt für Familien hinaus wird das Kindergeld um einen Einmalbetrag von 300 Euro (Kinderbonus 2020) erhöht. Ein Anspruch auf den Kinderbonus 2020 besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2020 für mindestens einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Zudem haben wir die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ausgeweitet: Die Begrenzung der Bemessungsgrundlage im Forschungszulagengesetz für förderfähige Aufwendungen wird von 2 Mio. Euro auf 4 Mio. erhöht. Damit wird die maximale Höhe der Forschungszulage pro Jahr auf 1 Mio. Euro verdoppelt.

Von der vorgesehenen befristen Umsatzsteuersenkung profitieren insbesondere diejenigen mit niedrigen Einkommen, die einen größeren Teil ihres Einkommens für Konsum verwenden. Um frühzeitig Rechtssicherheit beim praktischen Umgang mit dieser Maßnahme zu gewährleisten, sind wir mit dem Bundesfinanzministerium im Gespräch, zeitgleich ein Anwendungsschreiben zu erlassen.

Eine weitere gute Maßnahme stellt die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer dar: Die Verschiebung des Fälligkeitstermins um rund 6 Wochen führt zu einem Liquiditätseffekt, von dem alle einführenden Unternehmen profitieren.

Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag wird sicherstellen, dass die durch die Reduzierung der Umsatzsteuersätze verursachten Einnahmeausfälle der Kommunen in Höhe von 259 Mio. Euro ausgeglichen werden.