Zum 100. Geburtstag von Johannes Paul II

„Non abbiate paura“ – „Fürchtet Euch nicht“: Mit diesen mutigen, diesen optimistischen und lebensbejahenden Worten wandte sich Papst Johannes Paul II. wenige Tage nach seiner Wahl an die Christen auf dem Petersplatz und die Menschen in aller Welt. Dieser einfache Satz, gesprochen im Oktober 1978, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, hatte Signalwirkung: Viele Gläubige hinter dem Eisernen Vorhang, die in kommunistischen Regimen unterdrückt und wegen ihrer Religion verfolgt wurden, schöpften Hoffnung.
                                             Foto: Bundesregierung | Julia Faßbender
Und sie wurden nicht enttäuscht: Karol Wojtyla sollte sich während fast 27-jährigen Pontifikats wortgewaltig in die Weltpolitik einmischen und einen entscheidenden Beitrag zum Fall des Kommunismus leisten. Heute, am 18. Mai, wäre Papst Johannes Paul II. 100 Jahre alt geworden. Johannes Paul II. hatte eine enorme Medien-Präsenz: Er war beliebt, sein einnehmendes Wesen und sein Charisma führten dazu, dass die Welt ihm zuhörte. Von Anfang an machte er aus seinem Konfrontationskurs gegen die roten Machthaber keinen Hehl. Er warb ganz offen für die Einheit der Christen von West und Ost und wurde zur Symbolfigur des Widerstands gegen das kommunistische System. Er war eine Symbolfigur für all jene, die wegen ihres Glaubens unterdrückt wurden: Karol Wojtyla kämpfte für die Einheit der Christen in Ost und West. Noch heute wirkt sein Werk fort.
Durch sein Wirken und seine klaren Botschaften wurde er für viele zum Vorbild und trug zur Überwindung der jahrzehntelangen Teilung Europas entscheidend bei. Seine große Bedeutung für die Katholische Kirche verdeutlicht sich auch in seiner Heiligsprechung durch Papst Franziskus im Jahr 2014. Unvergessen ist bei vielen Bundesbürgern seine letzte Resie nach Deutschland 1996 – verbunden mit dem Besuch des Brandenburger Tores im wiedervereinigten Berlin, gemeinsam mit Bundeskanzler Helmut Kohl.

PPP-Stipendium für USA

Die Bewerbungsphase für das nächste Parlamentarische Patenschafts-Programm des Deutschen Bundestages ist angelaufen. Wenn ihr Lust habt, als Junior-Botschafter für ein Jahr in die USA zu gehen, dann bewerbt euch.

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten.

Die Bewerbungsfrist für das 38. PPP 2021/22 beginnt am Montag, dem 4. Mai 2020 und endet am Freitag, dem 11. September 2020.

Wetere Informationen und Bewerbungsunterlagen findet Ihr hier: https://www.bundestag.de/ppp

Die Union stärkt das THW

Im Deutschen Bundestag ist heute das Zweite THW-Änderungsgesetz verabschiedet worden. Heute ist ein guter Tag für das THW und seine 80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer: Mit der Überarbeitung des THW-Gesetzes stärken wir das Technische Hilfswerk. Das ehrenamtliche Engagement im THW wird künftig noch attraktiver. Dafür sorgen vor allem zwei Maßnahmen, für die sich die CDU/CSU-Fraktion erfolgreich eingesetzt hat:

Mit einer erweiterten Kostenverzichtsregelung sorgen wir dafür, dass das THW künftig häufiger zu Hilfe gerufen wird und dadurch seine hervorragenden Fähigkeiten z.B. bei Waldbränden oder Schneekatastrophen einsetzen kann. Auch neue Technik kann so besser erprobt oder verstärkt zum Einsatz gebracht werden. Bislang verzichteten Kommunen mitunter angesichts möglicher Kostenforderungen auf die Hilfe durch das THW. Wir nehmen den Kommunen nun diese Sorge, indem das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten soll, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können.

Wir erweitern zudem die Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helferinnen und THW-Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts in moderater Weise. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Dadurch gewährleisten wir eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen.

Mit diesen Änderungen des THW-Gesetzes und der soliden Finanzierung des THW im Haushalt 2020 schaffen wir die Grundlage dafür, dass das THW auch in Zukunft modern und attraktiv bleibt. Wir wollen den vielen Freiwilligen, die großartige Arbeit im THW leisten, optimale Bedingungen bieten.

FÜR JUGENDMEDIENWORKSHOP IM DEUTSCHEN BUNDESTAG BEWERBEN!

„Stadt, Land, Flucht?! – Lebens- und Wohnräume heute und in Zukunft“ – Einladung zum Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag

Zum siebzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. 25 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten zu einem einwöchigen Workshop nach Berlin ein.

Der Workshop steht im kommenden Jahr unter dem Titel „Stadt, Land, Flucht?! – Lebens- und Wohnräume heute und in Zukunft“ und findet vom 21. bis 28. März im Bundestag statt. Auf die medieninteressierten Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren wartet ein spannendes und abwechslungsreiches Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden u.a. in einer Redaktion hospitieren, eine Plenarsitzung besuchen und an der Erstellung einer eigenen Zeitung mitarbeiten.

Fischer: „ Es würde mich sehr freuen, wenn sich interessierte junge Menschen aus dem Landkreis Karlsruhe bewerben. Das Thema „Stadt, Land Flucht?!“, das sich wesentlich um die Auswirkungen von Demographie und Zuwanderung auf unser tägliches Leben dreht, könnte spannender nicht gewählt sein!“

Thematisch sollensich die Teilnehmer mit den Herausforderungen für Städte aufgrund ansteigender Zuwanderung z.B. in Bezug auf die Wohnraumsituation und die Organisation des Lebens in Städten auseinandersetzen. Dem werden die Auswirkungen sinkender Einwohnerzahlen für ländliche Kommunen, z. B. auf die örtliche Infrastruktur, gegenübergestellt.

Interessierte Jugendliche können sich unter

www.jugendpresse.de/bundestag

bewerben. Bewerbungsschluss ist der 17. Januar 2020.

Bundesregierung lobt CSR-Preis für engagierte Unternehmen aus

Für den CSR-Preis der Bundesregierung 2019 werden Unternehmen gesucht, die sich durch ökonomische, ökologische und soziale Verantwortung auszeichnen. Nach 2013, 2014 und 2017 prämiert die Bundesregierung damit zum vierten Mal Ideen, Ansätze und Konzepte im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens.
Wer zeigen will, wie gut sein Unternehmen für diese Ziele einsteht, kann sich bis zum 15. Oktober 2019 um den CSR-Preis der Bundesregierung bewerben. Der Preis wird in drei verschiedenen Größenkategorien vergeben. Zudem gibt es zwei Sonderpreise: „Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement“ und „CSR und Digitalisierung“. Schirmherr ist Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Unter Leitung von Staatssekretär Björn Böhning entscheidet eine Experten-Jury über Nominierungen und Preisträger.
Bewerben können sich interessierte Unternehmen ab 01. September 2019. Fordern Sie hier Ihren Zugang zum Online-Bewerbungstool an.
Weitere aktuelle Informationen zum Wettbewerb erhalten Sie aus dem CSR-Preis-Sondernewsletter. Der CSR-Self-Check gibt Ihnen zudem schnell eine erste Orientierung, wie nachhaltig Ihr Unternehmen aufgestellt ist.

Kohlendioxidausstoß weiter senken – Klima schützen – CO2-Ausstoß trotz Kernkraftausstieg so niedrig wie in den 1970er-Jahren

Bei einigen Diskussionsrunden wird schon mal der Eindruck erweckt, mit dem Klimaschutz müsse endlich mal begonnen werden. Tatsächlich wurde aber bereits sehr viel erreicht. Der Treibhausgasausstoß in Deutschland sinkt von 1990 bis 2020 vermutlich um mehr als 30%, und das trotz Wirtschaftswachstum, trotz steigender Einwohnerzahl und trotz Ausstiegs aus der Kernkraft. Der Verbrauch an Primärenergie ist bereits 2018 unter den Stand von Anfang der 1970er Jahre gesunken. Der Anteil der erneuerbaren Energie an der Stromversorgung liegt heute bei 38% und steigt kontinuierlich. Auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft ist Deutschland weltweit führend, so werden Rohstoffe und Energie gespart.
Aber wir können noch mehr erreichen. Denn es gibt immer noch Lücken z. B. beim Recycling, außerdem steigt der Energiebedarf für unsere vernetzte Telekommunikation ständig weiter an.
Der Ausstoß von CO2 soll weiter reduziert werden. Der hat heute bereits durch den Emissionshandel einen spürbaren Preis im Energiebereich und in der Industrie.
Die CDU/CSU-Fraktion wird in diesem Herbst ein Konzept für eine höhere Bepreisung von CO2-Emissionen vorstellen. Ziel soll jedoch sein, die Menschen an anderer Stelle zu entlasten.
Eine solche Umschichtung zugunsten einer Bepreisung von CO2 könnte geeignete Anreize für wirkungsvolle Alternativen setzen.

Förderung 5G-Projekte – Innovationswettbewerb für Kommunen und Regionen

In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause haben wir im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Mittel für die Umsetzung der 5x5G-Strategie entsperrt. Im Rahmen dieses Projekts sollen in 2019 bis einschließlich 2022 jeweils 5 Regionen prioritär mit 5G ausgestattet werden, um Forschung und Entwicklung zu intensivieren, die Potenziale von 5G praxisnah zu demonstrieren und Deutschland gegebenenfalls langfristig zu einem Leitmarkt für diesen Mobilfunkstandard zu machen.

Die Auswahl der 5 Projekte für 2020 und 2021 erfolgt in 2 Schritten. Zunächst gibt es einen Innovationswettbewerb, in welchem Kommunen und Regionen ihre Konzepte einreichen und gefördert werden können. Aus diesen Konzepten erfolgt sodann eine Auswahl von insgesamt 10 Projekten, die eine größere Summe für die Umsetzung ihres Konzepts erhalten.

Der offizielle Förderaufruf für den Innovationswettbewerb findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft unter www.bmvi.de/5G. Dort können dann Details zu den Voraussetzungen und Förderbedingungen eingesehen werden. Die Frist für die Anträge ist der 1. September.

Grundsteuerreform für sinnvolle Anreize nutzen

Die geplante Reform der Grundsteuer, die in dieser Sitzungswoche von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wird, sichert die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Das heißt: Jedes Land kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen.
Das ist ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermöglicht passgenaue Lösungen. Auf unterschiedliche Gegebenheiten etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen kann damit flexibel eingegangen werden. Zudem wird so ein „Wettbewerb der Modelle“ ermöglicht. Die Union hat in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Das erreichen wir mit den Verbesserungen am Grundsteuergesetz und mit der Öffnung für Abweichung.
Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer.
Erforderlich ist nun die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wird die Reform dann so im Herbst beschlossen, kann jedes Land entscheiden, ob es das Bundesrecht anwendet oder sein eigenes Gesetz beschließt. Eine Landesregelung ist dann ab sofort möglich, kann aber auch erst in den kommenden Jahren erfolgen. Bei der Ausgestaltung haben die Länder große Spielräume, die es zum Beispiel erlauben würden, durch Orientierung der Grundsteuer am Grundstückswert lärmbelastete Häuser an starkt befahrenen Straßen zu entlasten bzw. baureife unbebaute Grundstücke stärker zu belasten, um für eine rasche Bebauung zu sorgen.
Die bestehende Grundsteuer-Regelung kann noch bis 2024 unverändert angewendet werden.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute. Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.