Erhalt unserer Landwirtschaft

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von der Bundesumweltministerin vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Insektenschutzgesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf fokussiert sich weiterhin zu sehr auf Einschränkungen und Vorgaben in der Land- und Forstwirtschaft. Zentrale Ursachen des Insektenrückgangs, wie die Versiegelung von Flächen oder von Menschen verursachte Verschmutzungen, bleiben ausgeklammert.

Seit Ende Januar protestieren  deshalb Bauern in Berlin. Täglich gibt es Traktorenkorsos in Berlin-Mitte und sogenannte Mahnwachen, auch vor Ministerien.  Im Fokus der Proteste stehen die Pläne zum Insektenschutz. Die Landwirte verlangen angesichts erwarteter teurer Mehrausgaben und Mindereinnahmen durch mehr Insektenschutz Regelungen für kostendeckende Preise für ihre Erzeugnisse und mehr heimische Nahrungsmittel im Handel. Strengere Vorgaben wie etwa zum Düngen sollen ausgesetzt werden, Corona- und Schweinepest-Hilfen sofort fließen.

Ich möchte mehr Insektenschutz. Unbedingt. Gemeinsam mit der Landwirtschaft. Diese hat dafür in den letzten Jahren viel getan – freiwillig. Leider ist dies nicht der Weg des BMU.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf drohen pauschale Unterschutzstellungen und Anwendungsverbote – und das ohne verlässliche Regelungen für die weitere Förderung oder einen finanziellen Ausgleich.

Besser ist in jedem Fall Kooperation statt Eingriffen, Anreize statt Auflagen. Für dieses faire Miteinander muss der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren verbessert werden. Wir brauchen dafür die Festschreibung einer Kooperationspflicht (Vertragsnaturschutz mit Landnutzern) in Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzgebieten, die gesetzliche Absicherung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung sowie die gesetzliche Absicherung der Länderöffnungsklauseln.

In intensiven Beratungen mit dem Bundeskanzleramt, dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium konnte die CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg erreichen, dass der baden-württembergische Weg der Partnerschaft von Landwirten und Insektenschutz nicht zu sehr untergraben wird. Vereinbarungen zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerien in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern zeigen, dass eine freiwillige Kooperation funktioniert. Dies darf nicht zerstört werden. Es braucht einen gemeinsamen Weg. Aber hierfür sind noch etliche Änderungen im Gesetzentwurf erforderlich, der in den nächsten Wochen im Deutschen Bundestag beraten wird.

 

Hilfen für Unternehmen und weitere „Coronageschädigte“

Unternehmen, die in den letzten Jahren erfolgreich Gewinne erwirtschaftet haben, machen aktuell Verluste. Um sie in der Krise zu unterstützen, wird der Verlustrücktrag – das Verrechnen von aktuellen Verlusten mit vergangenen Gewinnen – ausgeweitet.

Die Krise dauert länger, deshalb muss auch der Instrumenten-Kasten der Unterstützung ausgebaut werden. Die Erweiterung des Verlustrücktrags ist dabei ein wichtiger Schritt. Das verschafft zielgenau Betrieben Liquidität, die vor der Krise hohe Steuern bezahlt haben. Ihren wichtigen Beitrag für Wertschöpfung und Arbeit in Deutschland brauchen wir auch in Zukunft. Jetzt benötigen sie dringend Liquidität zur Überbrückung. Die Brücke “Verlustrücktrag” haben sie selbst vorfinanziert. Auch aus Sicht des Bundeshaushalts ist das ein effizienter Ansatz: Zurück getragene Verluste können künftig nicht mehr geltend gemacht werden.
Wir verdoppeln den steuerlichen Verlustrücktrag auf 10 bzw. 20 Mio. Euro! Das schafft in der Krise schnell und unbürokratisch Liquidität für die Unternehmen.
Mehr dazu und zu weiteren Hilfen für Familien und Kulturbranche: https://www.cducsu.de/themen/innen-recht-sport-und-ehrenamt/weichenstellungen-fuer-den-aufschwung