Überbrückungshilfen für November können beantragt werden

Eine erneute temporäre Voll-Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus trifft vielfach Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die seit Beginn der Krise Umsatzeinbußen erleiden und trotz staatlicher Hilfen daher weniger Widerstandskraft besitzen als im Frühjahr. In dieser Situation haben wir kurzfristig sehr zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme hinausgehen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.

Staatliche Leistung ist eine einmalige Kostenpauschale, errechnet aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz. Der Bezugsrahmen hierfür ist der Vorjahresmonat November 2019; bei Unternehmen, die nach dem 30. November 2019 gegründet worden sind und ihren Geschäftsbetrieb danach aufgenommen haben, ist der Bezugsrahmen der Vormonat Oktober 2020. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz zugrunde legen. Die Kostenpauschale wird für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Damit sollen detaillierte Nachweise überflüssig gemacht werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Eine anderweitig beantragte oder gewährte staatliche Unterstützung für den Zeitraum (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe etc.) wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Der Erstattungsbetrag wird auf eventuelle spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den fraglichen Zeitraum angerechnet, wobei eine Günstigerprüfung stattfindet. Eine Kurzübersicht mit weiteren Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie hier:  https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-11-05-PM-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november.html

Die Auszahlung soll nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Bezieherinnen und Bezieher von Überbrückungshilfe können die Pauschale als zusätzliche Kostenkategorie im Rahmen ihres Antrags erhalten. Durch die pauschalierte Auszahlung fallen kaum (zusätzlich) Kosten für den prüfenden Dritten (z. B. Steuerberaterin bzw. Steuerberater) an. Da die Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.

Unter der Voraussetzung, dass der Umsatzbezug im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe als pauschalierte Fixkostenerstattung im Sinne des neuen Temporary Frameworks anzusehen ist, kann eine eigene beihilferechtliche Genehmigung aufgrund der erwarteten Genehmigung der Überbrückungshilfe II auf Basis der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 entfallen.

Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben.

Der KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst. Die maximale Kredithöhe beträgt 300.000 Euro, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz.

 

Da bereits die bisherigen Maßnahmen dazu führen, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft z.B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.

Deutsch-Georgisches Forum gegründet – Georgiens Botschafter Prof. Dr. Levan Izoria und CDU-Bundestagsabgeordneter Axel E. Fischer vertiefen die Beziehungen beider Länder

Berlin, 27. Oktober 2020 – Deutschland und Georgien rücken näher zusammen. Eine Gründungsversammlung im Deutschen Bundestag rief in dieser Woche das Deutsch Georgische Forum e.V. (DGF) ins Leben.

Der Botschafter Georgiens, Prof. Dr. Levan Izoria, und CDU-Bundestagsabgeordneter Axel E. Fischer eröffneten die Gründungsversammlung des Deutsch Georgischen Forums. Der eingetragene Verein will das gegenseitige Verständnis fördern und damit einen Beitrag für innovative deutsch-georgischen Beziehungen auf allen Ebenen leisten.

In seinem Grußwort betonte der Botschafter die Rolle Deutschlands als Partner Georgiens: „Deutschland war unter den ersten Ländern, welches die Demokratische Republik Georgiens (1918-1921) anerkannte. Auch 1992 wurde diese Tradition fortgesetzt, indem Deutschland als erster Staat die Unabhängigkeit Georgiens völkerrechtlich anerkannte und die Botschaft in Tbilissi eröffnete. Seit diesem Tag unterstützt Deutschland Georgien in allen Bereichen, die für uns von existenzieller Bedeutung sind. Gerade diesem Beistand haben wir die Erfolge auf dem Weg der EU-Integration zu verdanken, die einen absolut praktischen Ausdruck fanden, vor allem im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien und visumfreie Einreisemöglichkeit für georgische Staatsbürger in den Schengenraum.“

Bundestagsabgeordneter und Außenpolitiker Axel E. Fischer (CDU) erklärte zu den Zielen des Vereins: „In Zeiten, in denen alles zunehmend auseinanderläuft, ist es umso wichtiger, gemeinsame Initiativen zu entwickeln. Mit dem Forum wollen wir Begegnungen zwischen Menschen aus Deutschland und Georgien auf kultureller, politischer und wissenschaftlicher Ebene anregen und fördern. Schulen, Universitäten, politische Einrichtungen können hier genauso profitieren wie die Wirtschaft. Der Verein unterstützt hier den Aufbau von Netzwerken und schafft so neue Synergien, von denen beide Nationen profitieren.“

Im Deutsch Georgischen Forum engagieren sich zahlreiche Bundestagsabgeordnete der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen. Den Vorstand bilden die Parlamentarier Axel E. Fischer (CDU), Svenja Stadler (SPD), Dr. Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen), Otto Fricke (FDP), Olav Gutting (CDU), Martern von Marschall (CDU) und Josef Rief (CDU).

Neues Wahlrecht beschlossen

Die Verabschiedung des Wahlrechtsreformgesetzes im Deutschen Bundestag am Donnerstag dieser Woche ist ein wichtiger Schritt, um ein weiteres unkontrolliertes Anwachsen der  Bundestagsgröße zu verhindern. Die Wahlkreise werden (mit Wirkung zur Bundestagswahl 2025) maßvoll von 299 auf 280 reduziert.

Dies senkt die Anzahl der Wahlkreisabgeordneten und beeinträchtigt tendenziell leider die Nähe von Parlamentariern zur Bevölkerung. Die Wahlkreise werden aber nicht zu groß, so dass die Bürgernähe und die lokale Repräsentanz durch Abgeordnete in den Wahlkreisen noch erhalten bleiben kann.
Die faktische Teilverrechnung von Überhangmandaten mit Listenmandaten in anderen Ländern bereits ab der kommenden Wahl reduziert tendenziell den Ausgleichsbedarf, der durch die Vielzahl von über Liste einziehenden Abgeordneten entstehen kann. Gleichzeitig stellen wir aber sicher, dass die föderale Ausgewogenheit unseres Bundesparlaments erhalten bleibt.
Schließlich tragen auch die bis zu drei nicht ausgeglichenen Überhangmandate zur Reduzierung bei.

Fischer: „Mit dem neuen Wahlrecht bleibt das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl erhalten. Es wird jedoch durch maßvolle Veränderungen an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Damit wird es auch für die Zukunft „wetterfest“. Im Ergebnis werden diese Maßnahmen insgesamt zu einer merklichen Dämpfung des Größenwachstums des Bundestages führen.“

„Mit Kollegen hatte ich für ein Wahlrecht gekämpft, bei dem die Zahl der Abgeordneten auf 598 begrenzt worden wäre. Leider scheiterte dieser Vorschlag am Widerstand vor allem der kleinen im Bundestag vertretenen Parteien“, ergänzt Fischer.