Ausschreibung des Medienpreis Parlament 2021

Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag den Medienpreis. Mit der Auszeichnung werden herausragende publizistische Arbeiten gewürdigt, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themenbeitragen.Der Medienpreis Parlament ist mit 5.000 Euro dotiert und wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages im Frühjahr 2021 verliehen.

–Eingereicht werden können journalistische Beiträge mit regionalem oder überregionalem Bezug, die in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien erschienen oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sind.

–Der eingereichte Beitrag muss zwischen dem 1.Oktober2019 und dem 30.September2020 erschienen sein. Einsendeschluss ist der 5.Oktober 2020.Es gilt der Poststempel.

–Es werden sowohl Eigenbewerbungen (durch Einzelpersonen oder durch mehrere Personen gemeinsam) als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt.

–Dem Bewerbungsschreiben sind drei Exemplare der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeit(bei audiovisuellen Beiträgen bitte Zusendung auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium, z.B. DVD, Stick), ein Lebenslauf der Autorin bzw. des Autors sowie die von dieser bzw. diesem unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der DSGVO (abrufbar unter www.bundestag.de/medienpreis) beizufügen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury aus sieben Journalistinnen und Journalisten.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an folgende Adresse zu senden:

Deutscher Bundestag Fachbereich WD 1
Medienpreis Parlament
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 227-38630, Fax: (030) 227-36464
E-Mail: medienpreis@bundestag.de

Wirtschaftliche Probleme der Fluggesellschaften dürfen nicht zulasten der Reisekunden gehen

Die schleppende Auszahlung von Erstattungen für coronabedingt ausgefallene Flüge durch die Lufthansa ist ein Ärgernis, das viele Menschen betrifft, und bei noch mehr Menschen auf Unverständnis stößt. Ich begrüße daher, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich hier klar für die Verbraucherinteressen einsetzt und das Luftfahrtbundesamt nun gegen die unzureichende Rückzahlungspraxis der Lufthansa an ihre Kunden vorgeht.

Die Flugbranche leidet besonders stark unter der Corona-Pandemie. Deren wirtschaftlichen Probleme der Fluggesellschaften dürfen aber nicht zulasten von Millionen Reisekundinnen und -kunden gehen, die durch die Pandemie gegebenenfalls selbst in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Insbesondere die Lufthansa, die mit staatlicher Hilfe unterstützt wird, muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden.

Der Konzern hat mehrfach öffentlich versichert, dass alle Betroffenen ihr Geld zurückerhalten. Dies muss das Unternehmen nun schnellstens umsetzen. Um solche Vorgänge auch in Zukunft zu verhindern, werden wir darüber zu sprechen haben, wie wir die zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucheransprüchen im Flugverkehr für die Zukunft generell verbessern können. Denkbar sind zum Beispiel vereinfachte Erstattungssysteme oder im Fall von Airline-Insolvenzen in Anlehnung an das Pauschalreiserecht eine reine Anzahlungspflicht, wobei die Restsumme dann erst kurz vor Flugantritt fällig wird.

Ich erwarte hierzu Vorschläge des SPD-geführten Justizministeriums.