Auch Linksextremismus bekämpfen

Nach Medienberichten ist die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten um rund 40 Prozent von 4.622 im Jahr 2018 auf 6.449 im Jahr 2019 gestiegen. Auch das linksextremistische Personenpotenzial und die Zahl der gewaltorientierten Linksextremisten hat demnach zugenommen.
Diese Zahlen zeigen: Auch der Linksextremismus ist in Deutschland leider auf dem Vormarsch. Vor allem der deutliche Anstieg linksextremistischer Straftaten um rund 40 Prozent ist besorgniserregend. Sachbeschädigungen und Brandstiftungen sind keine Kavaliersdelikte. Schnell können dabei auch Menschen zu Schaden kommen.
Der Kampf gegen Rechtsextremismus und Islamismus darf nicht dazu führen, dass der Linksextremismus aus dem Fokus gerät. Die zunehmende Gewaltbereitschaft der linken Szene ist nicht zu unterschätzen. Sicherheitsbehörden und Justiz müssen auch die Bekämpfung des Linksextremismus bundesweit ernst nehmen. Sie brauchen dafür die politische Rückendeckung: Alle demokratischen Kräfte im Bund und in den Ländern müssen sich klar und eindeutig dem sich ausbreitenden Linksextremismus entgegenstellen.

Das Hilfspaket für gemeinnützige Helfer in der Not

Bund schafft Grundlage für wirksame Liquiditätshilfen in der Corona-Krise – Länder können aufsatteln

Die Bundesregierung hat aktuell Beschlüsse zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen in der Corona-Krise gefasst. Gemeinnützige Organisationen sind ein ganz wichtiger Teil unseres Sozialstaats – sie stehen beim Katastrophenschutz parat, schaffen als Inklusionsbetriebe Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, beherbergen Schulklassen, schaffen Bildungsangebote für Familien. Oft sind sie Helfer in der Not und halten unsere Gesellschaft zusammen, jetzt brauchen sie in der Not der Corona-Krise unsere Hilfe, um ihre Existenz zu sichern.

Ich freue mich daher sehr, dass wir im Rahmen des Konjunkturpakets auch ein Hilfspaket für gemeinnützige Organisationen geschnürt haben. Der Bund stellt für 2020 und 2021 insgesamt 1 Mrd. Euro über ein Kreditsonderprogramm der KfW zur Verfügung, damit Förderinstitute der Länder gemeinnützige Organisationen mit Krediten unterstützen können. Der Bund übernimmt dafür eine Haftungsfreistellung von 80%, die Länder können die Haftung für die restlichen 20 % übernehmen. Dies ist eine gute föderale Lösung. Zusätzlich erhalten gemeinnützige Organisationen auch Zugang zum Programm für branchenübergreifende Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro.

Jetzt kommt es aber darauf an, dass die Hilfen auch schnell und unbürokratisch bei den gemeinnützigen Organisationen ankommen.

Corona-Steuerhilfegesetz auf dem Weg

Die COVID-19-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Neben den bereits beschlossenen steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise werden wir mit dem „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ zusätzliche Erleichterungen auf den Weg bringen.

Endlich kommt die Erleichterung bei der Verlustberücksichtigung für die Jahre 2020 und 2021. Hierdurch sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre in 2019 erzielten Gewinne steuerlich mit Verlusten aus 2020 und 2021 direkt zu verrechnen. Konkret wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert, sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.

Um Investitionsanreize zu schaffen, wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft und hergestellt werden, die Inanspruchnahme einer degressiven Abschreibung in Höhe von bis zu 25 Prozent ermöglicht. Alleinerziehende werden durch die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende entlastet: der Erhöhungsbetrag in Höhe von 2.100 Euro wird für die Jahre 2020 und 2021 auf insgesamt jeweils 4.008 Euro angehoben. Über den bereits im Familienentlastungsgesetz vom 29. November 2018 enthaltenen Förderschwerpunkt für Familien hinaus wird das Kindergeld um einen Einmalbetrag von 300 Euro (Kinderbonus 2020) erhöht. Ein Anspruch auf den Kinderbonus 2020 besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2020 für mindestens einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Zudem haben wir die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ausgeweitet: Die Begrenzung der Bemessungsgrundlage im Forschungszulagengesetz für förderfähige Aufwendungen wird von 2 Mio. Euro auf 4 Mio. erhöht. Damit wird die maximale Höhe der Forschungszulage pro Jahr auf 1 Mio. Euro verdoppelt.

Von der vorgesehenen befristen Umsatzsteuersenkung profitieren insbesondere diejenigen mit niedrigen Einkommen, die einen größeren Teil ihres Einkommens für Konsum verwenden. Um frühzeitig Rechtssicherheit beim praktischen Umgang mit dieser Maßnahme zu gewährleisten, sind wir mit dem Bundesfinanzministerium im Gespräch, zeitgleich ein Anwendungsschreiben zu erlassen.

Eine weitere gute Maßnahme stellt die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer dar: Die Verschiebung des Fälligkeitstermins um rund 6 Wochen führt zu einem Liquiditätseffekt, von dem alle einführenden Unternehmen profitieren.

Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag wird sicherstellen, dass die durch die Reduzierung der Umsatzsteuersätze verursachten Einnahmeausfälle der Kommunen in Höhe von 259 Mio. Euro ausgeglichen werden.

Erstattungspraxis der Airlines ist nicht hinnehmbar – Überbrückungshilfen für Reisebüros

Wirtschaftliche Probleme der Fluggesellschaften dürfen nicht zulasten der Kundinnen und Kunden gehen

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz diesen Mittwoch über die Rückerstattungspraxis der Fluggesellschaften aufgrund von CoViD19-stornierten Flügen beraten. Laut Medienberichten und nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes stehen allein in Deutschland Rückerstattungen der Fluggesellschaften im Wert von über 4 Milliarden Euro an die Verbraucherinnen und Verbraucher aus.

Ich habe Verständnis für die schwierige Lage der durch die Corona-Pandemie gebeutelten Reisebranche. Hilfsmaßnahmen für Veranstalter und Reisebüros sind notwendig. Die wirtschaftlichen Probleme der Fluggesellschaften dürfen aber nicht zulasten von Millionen Reisekundinnen und -kunden gehen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind durch die Pandemie selbst in eine finanzielle Schieflage geraten und benötigen daher zeitnah ihr Geld zurück. Die aktuelle Praxis der Airlines, die Erstattungen zurückzuhalten oder auf Gutscheine zu verweisen, ist deshalb nicht hinnehmbar. Wir erhoffen uns in der morgigen Rechtsausschusssitzung konkrete Vorschläge des Bundesjustizministeriums, wie diese Praxis der Airlines künftig verhindert werden kann.

Mit der freiwilligen Gutscheinlösung, die nach derzeitiger Lage bis Anfang Juli auf den Weg gebracht werden soll, soll eine Option für die Reisebranche geschaffen werden, die Leistung erst später zu erbringen – sofern der Kunde einwilligt. Darüber hinaus ist ein die Einführung Reisesicherungsfonds geplant, der im Insolvenzfall die Rückerstattungen sichert. Ein erstes Konzept der Bundesregierung liegt dazu vor.

All dies hilft den Verbrauchern bei den aktuell ausbleibenden Rückerstattungen jedoch nicht weiter. Wenn die Airlines jetzt nicht einlenken, werden wir bald wieder darüber zu sprechen haben, wie wir die zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucheransprüchen im Flugverkehr für die Zukunft generell verbessern können. Denkbar sind zum Beispiel vereinfachte Erstattungssysteme oder im Fall von Airline-Insolvenzen in Anlehnung an das Pauschalreiserecht eine reine Anzahlungspflicht, wobei die Restsumme dann erst kurz vor Flugantritt fällig wird. Dies könnte zu einer deutlichen Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen.

Überbrückungshilfen für Reisebüros

Es ist das Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, insbesondere auch die vielen kleinen und mittleren Reisebüros und Reiseveranstalter vor dem wirtschaftlichen Aus zu retten und als Garant für die schönste Zeit des Jahres zu erhalten. Ein Baustein dafür sind die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Überbrückungshilfen. Dabei können sich Reisebüros Provisionen, die sie auf Grund von Corona-bedingten Stornierungen an Reiseveranstalter zurückzahlen mussten, als fixe Betriebskosten anrechnen lassen. So schützen wir die Reisebranche und schaffen gleichzeitig Sicherheit für die Verbraucher.

Unterstützung für Kommunen

Die Koalition von CDU, CSU und SPD hat ein starkes Paket für alle Gemeinden, Städte und Kreise in Deutschland beschlossen, das auf drei Säulen beruht: Entlastung von Sozialkosten, Kompensation von Steuerausfällen und Stärkung kommunaler Investitionen. Damit wird die Partnerschaft von Bund, Ländern und Kommunen unterstrichen.
Gerade strukturschwache Kommunen, die jetzt von noch höheren Sozialabgaben belastet sind, werden besonders unterstützt.
Die unbefristete Erhöhung des Bundesanteils bei den Kosten der Unterkunft um vier Milliarden Euro jährlich wird dazu beitragen, dass die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen nicht weiter auseinandergeht.
Gleichzeitig wird auch die Situation der Kommunen mit starken coronabedingten Ausfällen bei der Gewerbesteuer berücksichtigt. So soll sichergestellt werden, dass die kommunalen Belastungen nicht am Ende dieses Jahres in Kassenkrediten verbleiben und durch Reduzierung kommunaler Angebote bzw. Anheben kommunaler Steuern gegenfinanziert werden müssen. Die Innovationskraft der Kommunen steigt, einer stärkeren Verschuldung entgegengesteuert.
Kommunale Investitionen in Kinderbetreuung und Ganztagsschulangebote, in Klimaschutz und digitale Infrastruktur sollen zudem mit zusätzlichen Milliarden-Beträgen gefördert werden. Auch die geplante Ertüchtigung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Geldern in Höhe von vier Milliarden Euro stärkt die Arbeit der Kommunen vor Ort. So sollen Zukunftsinvestitionen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und in eine nachhaltige Entwicklung überall in Deutschland befördert werden.

Zukunft gestalten, Stabilität erhalten, Konjunktur stärken

Die Einschränkungen und Maßnahmen infolge der Corona-Pandemie haben in Deutschland zum größten wirtschaftlichen Bruch der Nachkriegsgeschichte geführt. Jetzt gilt es, diesen Bruch als Chance zu nutzen. Die Regierungskoalition hat deshalb im Koalitionsausschuss am 2./3. Juni ein Aufbruchspaket im Umfang von 130 Milliarden Euro geschnürt, mit dem Stabilität erhalten, die Konjunktur gestärkt und unsere Zukunft gestaltet werden soll. Folgende Maßnahmen sollen auf den Weg gebracht werden:

1. Neue Technologien und Forschung fördern

Wir investieren Milliarden in Künstliche Intelligenz, Quantencomputer und Wasserstoff – Technologiender Zukunft, bei denen Deutschland einen Spitzenplatz einnehmen soll. Damit aus guten Ideenschneller neue Produkte und Dienstleistungen werden, fördern wir neben der Grundlagenforschungauch die angewandte Forschung. Zusätzlich wird die steuerliche Forschungsförderung rückwirkend zum 1. Januar 2020 befristet bis 31. Dezember 2025 weiter ausgebaut.

2. Schnellem Internet und Mobilfunk Schub geben

Zu den Lehren aus der Krise gehört, Schulen stärker zu digitalisieren. Zudem unterstützen wir den Ausbau eines besseren Mobilfunknetzes mit 5 Mrd. Euro, z.B. für die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft und entlang der Bahnstrecken. Das Smart-City-Programm wird ausgebaut, damit mehr Kommunen digitaler werden. Die Digitalisierung der Verwaltung wird vorangetrieben, u.a. mit 3 Mrd.Euro für Online-Behördengänge.

3. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss weitergehen.

Das ist im Sinne des Klimaschutzes. Deshalb verringern wir die EEG-Umlage schrittweise, so dass sie 2021 bei 6,5 ct/kwh und 2022 bei 6,0 ct/kwh liegt. Ansonsten wäre sie 2021 enorm gestiegen (11 Mrd. Euro). Damit mehr Gebäudeenergetisch saniert werden, bauen wir die Förderprogramme des Bundes aus, insbesondere wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm um 1 Mrd. auf 2,5 Mrd. Euro erhöht.

4. Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität weiter voranbringen

Wir fördern die Umstellung auf Busse und Lkws mit alternativen Antrieben. Wir investieren zusätzlich 2,5 Mrd. Euro in den Ausbau einer modernen Ladesäulen-Infrastruktur, in Forschung und Entwicklungim Bereich der Elektromobilität und in die Batteriezellfertigung. Um das Schienennetz weiterauszubauen und die Bahn zu modernisieren, stellen wir weitere5 Mrd. Euro zur Verfügung. Zudemunterstützen wir die Länder beim Öffentlichen Personennahverkehr durch einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel (2,5 Mrd. Euro).

5. Gesundheitssystem weiter stärken

Wir wollen unser gutes Gesundheitssystem weiter stärken und widerstandsfähiger gegen Pandemien machen. Dafür investieren wir insgesamt 7,75 Mrd. Euro in Krankenhäuser, in öffentliche Gesundheitsämter und fördern weiter die Entwicklung von Impfstoffen. Wir werden ein Programm zur inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte auflegen (1 Mrd. Euro).Außerdem wird eine nationale Reserve an Schutzausrüstung aufgebaut (1 Mrd. Euro).

6. Natur und Landwirtschaft nachhaltig fördern

Unser Wald leidet an Dürre, Stürmen und Insektenbefall. Zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder geben wir 700 Mio. Euro aus. Im Interesse des Tierwohls fördern wir zudem mit 300 Mio. Euro den Stallumbau für bessere Haltungsbedingungen für Tiere. Damit sollen nur Investitionen gefördert werden, die nicht mit Kapazitätsausweitungen verbunden sind.

7. Unterstützung für Familien

Um Familien zu unterstützen, soll ein einmaliger Kinderbonus i.H.v. 300 Euro pro Kind gezahlt werden.Um die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen und das Ganztagsschulangebot zu verbessern,verdoppelt der Bund seinen Zuschuss. Für den weiteren Kita-Ausbau schießt der Bund 1 Mrd. Euro zu.

8. Sozialversicherungsbeiträge bleiben konstant für Beschäftigte und Arbeitgeber

Wir sorgen mit einem Bundeszuschuss dafür, dass die Sozialversicherungsbeiträge maximal 40% betragen. Sozialabgaben sind die „Steuern der kleinen Leute“ (zweistelliger Mrd.-Betrag).

9. Arbeitsplätze sichern durch Überbrückungshilfen für KMU

Besonders von der Krise betroffenen Unternehmen wird geholfen. Die Hilfe kommt allen Branchen gleichermaßen zugute, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (25 Mrd. Euro).

10. Liquidität für Unternehmen

Wir schaffen Liquidität für die Unternehmen. Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020und 2021 merklich erweitert. Dieser Rücktrag wird bereits in der Steuererklärung 2019 nutzbar sein.

11. Hilfe für die Kommunen und Kultur

Um den finanziellen Spielraum der Kommunen zu erweitern, wird der Bund mit den Ländern die aktuellen Gewerbesteuerausfälle kompensieren und dauerhaft einen größeren Teil der Kosten der Unterkunft übernehmen (ca. 10 Mrd. Euro). Zugleich gibt der Bund Mittel, damit Kommunen mehr in die Digitalisierung ihrer Verwaltung, Kitas und Sporthallen etc,. investieren. Eine Milliarde Euro haben wir für die Kultur als Hilfe zur Milderung der durch die Coronamaßnahmen bedingten Folgen vorgesehen.

12. Umsatzsteuersenkung

Wir senken ab dem 1. Juli 2020 für 6 Monate den normalen Umsatzsteuersatz von 19 auf 16% und den ermäßigten von 7 auf 5 %, damit der Konsum in Gang kommt (20 Mrd. Euro).

13. Modernisierung des Umsatzsteuerrechtes

Wir schaffen für Personenunternehmen eine Option zur Veranlagung zur Körperschaftsteuer, erhöhen den Ermäßigungsfaktor bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und verschieben die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats.

14. Bessere Abschreibungsmöglichkeiten

Als Investitionsanreiz führen wir eine degressive Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2020 und 2021 ein (Vorzieheffekt rund 6 Mrd. Euro, davon 3 Mrd. für den Bund).

15. Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge

Wir wollen Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen setzen und verdoppeln die bisherigen Prämie (befristet bis zum 31. Dezember 2021). Wir setzen Flottenaustauschprogramme für Handwerker und KMU (für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t) sowie soziale Dienste um.

16. Stärkung der öffentlichen Investition und Entbürokratisierung

Wir prüfen, welche Aufträge und Investitionen des Bundes sich vorziehen lassen, v.a. Digitalisierungs-,Sicherheits- und Rüstungsprojekte (Projektvolumen 10 Mrd. Euro). Außerdem wollen wir die deutsche EU-Ratspräsidentschaft für eine Initiative zur Entbürokratisierung nutzen.