Globaler Migrationspakt der UNO

Eine Petition „Migrationspakt-Stoppen“, über die derzeit öffentlichkeitswirksam diskutiert wird, fordert die Nichtunterzeichnung des Globalen Migrationspaktes, der derzeit in der UN verhandelt wird. Argumentiert wird dahingehend, dass „die Zerstörung der westlichen Sozialstaaten“ drohe. Begleitend werden „Steckbriefe“ der beteiligten Politiker verteilt.

Dazu möchte ich auf Folgendes hinweisen: Diese Petition zeichnet sich durch eine polemische und unsachliche Rhetorik aus. Durch gezielte Desinformation über den Globalen Migrationspakt sollen Ängste in der Bevölkerung geschürt werden. Initiator ist ein österreichischer politischer Aktivist, der im engen Austausch mit der Neuen Rechten in Deutschland steht.

Solche Kampagnen möchte ich gerne durch sachliche Diskussionen über den Globalen Migrationspakt ersetzen, so dass insgesamt ein konstruktiver und sachorientierter Diskurs um die Migrationspolitik und damit einhergehende Probleme und Chancen geführt werden kann.

Der Globale Migrationspakt (GCM) soll künftig weltweit eine – rechtlich nicht bindende – politische Grundlage „für eine global gesteuerte und sichere Migration“ bilden. Er soll die Grundlage für global besser geregelte und sichere Migration und Fundament für umfassende internationale Zusammenarbeit bilden. Eine VN-Gipfelkonferenz zur Annahme des GCM ist am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch / Marokko geplant.

Eine gesteuerte und sichere Migration ist das Gegenteil von dem, was wir in den letzten Jahren in Deutschland erlebt haben.

Für Deutschland hat das Auswärtige Amt die Verhandlungen federführend begleitet. Aus innenpolitischer bzw. migrationspolitischer Sicht war es uns trotz Diskussionen um den GCM wichtig, dass folgende für Deutschland prioritäre Prinzipien im GCM verankert wurden:

• Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschl. möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise;

• Klare Trennung zwischen legaler und illegaler Migration;

• Förderung bereits bestehender Wege gut gesteuerter legaler Migration, ohne das Postulat einer Ausweitung der Zuwanderungsmöglichkeiten;

• Empfehlungen zur „Regularisierung“ (Legalisierung) des Status von Migranten, die sich irregulär (in Deutschland: illegal) in den Zielstaaten der Migration aufhalten, allenfalls auf Einzelfall-Basis, die im öffentlichen Interesse liegen und insbesondere der Integration dienen;

• Bekräftigung der Bedeutung von Rückkehr- und Reintegrationspolitik als Konsequenz der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtung gegenüber eigenen Staatsangehörigen.

Aus Sicht der Bundesregierung stellt der nunmehr erzielte Text einen soliden und substanzreichen Kompromiss dar. Die VN-Mitgliedstaaten bekennen sich im GCM zur Umsetzung von 23 Zielen und zu verstärkter internationaler Kooperation. Zur Umsetzung wurde die Rolle der Internationalen Organisation für Migration (IOM) nachhaltig gestärkt und die Einrichtung eines Migrationsnetzwerks der Vereinten Nationen (UN Network on Migration) vereinbart. Der GCM stellt damit einen wichtigen Schritt zur globalen Zusammenarbeit in Migrationsfragen dar. Die Bundesregierung unterstützt daher ausdrücklich die Unterzeichnung des GCM im Rahmen der Gipfelkonferenz im Dezember.

Die Verhandlungen um den GCM waren immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. So waren die USA im Jahr 2017 aus der Entwicklung des GCM ausgestiegen. Auch Polen hat sich in der Vergangenheit (zuletzt vor einigen Tagen) immer wieder kritisch geäußert, ist – Stand heute – allerdings immer noch Teil des GCM-Prozesses und hat sich auf Arbeitsebene bis dato auch immer aktiv und kooperativ eingebracht.

Weitere Informationen hier:

https://www.bundestag.de/blob/557692/8d3c42d79eba902c13660271ba0a32f4/wd-2-052-18-pdf-data.pdf