Badische Fahne muss weiter wehen – Neumann-Martin erwartet schnelles Handeln – Fischer zieht es die Socken aus

„Als ich diese Woche davon erfuhr, dass die badische Flagge nicht mehr über dem Karlsruher Residenzschloss wehen darf, hat es mir fast die Socken ausgezogen“, so der badische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer.

Fischer weiter: „Ich möchte, dass die badische Flagge weiterhin als Symbol unserer badischen Kultur und Heimatverbundenheit auf dem Schloss in Karlsruhe weht. Schon Bundespräsident Johannes Rau stellte einst treffend fest: »Wenn du nicht weißt, woher du kommst, kannst du auch nicht wissen, wohin du gehst.«

Das heißt: Nur wer weiß, wo er herkommt, kann sagen, wo es langgeht.

Deshalb werde ich mich gemeinsam mit meiner badischen CDU-Kollegin Christine Neumann-Martin und weiteren Bundes- und Landtagskollegen nach Kräften für den Erhalt dieses wichtigen Symbols badischer Identität, Freiheit und Geschichte einsetzen.

Christine Neumann-Martin MdL: „Ich kenne das Karlsruher Schloss seit meiner Jugend überhaupt nicht ohne badische Flagge. Die Landesregierung in Stuttgart muss die zugehörige Verordnung schnellstens entsprechend anpassen.“

Bund setzt 2018 seine kommunalfreundliche Politik fort – 29 Mrd. Euro für die Kommunen

„Auch mit dem Bundeshaushalt 2018 setzt der Bund seine kommunalfreundliche Politik fort. Fast 29 Milliarden Euro stehen im Bundeshaushalt bereit, von denen die Kommunen, auch die des Landkreises Karlsruhes, direkt oder indirekt profitieren“, so der badische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer.

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den Bundeshaushalt 2018 verabschiedet. Wie Fischer weiter anmerkt, steht der Bundeshaushalt 2018 in konsequenter Reihe mit den Haushalten der vorangegangenen Jahre. Aus kommunaler Sicht besonders wichtig sei neben der Fortführung auch die Erweiterung bestehender Förderprogramme.

Fischer: „Es ist der  Union zum Beispiel gelungen, den Investitionspakt soziale Integration im Quartier so zu erweitern, dass nun auch der Um- und Ersatzbau von Schwimmbädern gefördert werden kann.“

Der Löwenanteil der Mittel des Bundes für die Kommunen fließt über den an diesem Donnerstag im Deutschen Bundestag beschlossenen Haushalt in Höhe von rund 18 Milliarden Euros über  den Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu. Allein 17,3 Milliarden Euro umfasst die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für ALG II-Empfänger und die Erstattung des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Daneben sind unter anderem im Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat 4,7 Milliarden Euro, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1,1 Milliarden Euro, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 2,2 Milliarden Euro und beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1 Milliarde Euro, Insgesamt ergibt sich eine Summe in Höhe von 28,943 Milliarden Euro.

Dieses fortgesetzt hohe Engagement des Bundes für die Kommunen ist nicht selbstverständlich:

Fischer: „Denn einerseits warnt der Bundesrechnungshof vor einer Überlastung des Bundeshaushaltes durch Unterstützungsleistungen an Länder und Kommunen. Andererseits haben die Kommunen im Jahr 2017 zum dritten Mal in Folge einen deutlichen Überschuss erzielt“.

Daraus dürfe man jedoch nicht allgemein folgern, dass es den Kommunen flächendeckend gut geht.

„Es gibt nach wie vor Kommunen in Haushaltsnotlage, weil sie in Vergangenheit nicht optimal gewirtschaftet haben“, so Fischer.