Berlin-Reise gewinnen!

Die Kinder-Website des Deutschen Bundestages www.kuppelkucker.de feiert ihren 10. Geburtstag. Das Portal für Fünf- bis Zwölfjährige ging im November 2007 online und erfreut sich seither bei Familien und Schulklassen großer Beliebtheit.

Das Angebot fördert das Demokratieverständnis, weil es schon die Jüngsten in der Gesellschaft mit dem Parlament vertraut macht.
Die ComicLeitfigur Karlchen Adler die jungen Internetnutzer auf einem virtuellen Rundgang durch den Plenarsaal, die Büros von Abgeordneten, die Kuppel des Reichstagsgebäudes und erklärt, wie das Parlament funktioniert. Auf den bunten Seiten finden die jungen Besucher zudem aktuelle Nachrichten, lernen die Mitglieder der Kinderkommission kennen und können im Lexikon stöbern.

Für Lehrer und Eltern gibt es eigene Bereiche, in denen sie Unterrichtsideen und Materialien zum Bestellen finden.

Zum 10. Geburtstag freut sich die Redaktion über Glückwünsche oder Bildergrüße. Eine Auswahl wird auf der Seite veröffentlicht werden. Unter allen Einsendern, die bis zum 15. Januar 2018 mitmachen, wird eine Berlin-Reise verlost. Mit etwas Glück können die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern zum Bundestag reisen.

https://www.kuppelkucker.de/deine-nachrichten/kuppelkucker-feiert-den-10-geburtstag/

Weniger Arbeitslose und bessere Integration Beleg für gute Regierungspolitik

Als „sehr erfreuliche Entwicklung“ wertet der badische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer, Karlsruhe-Land, den Rückgang der Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg im November auf 197.733 Menschen. Der knapp 10-prozentige Rückgang der Arbeitslosenquote auf Landesebene im Vergleich zu Vorjahr auf nur noch 3,2% der zivilen Erwerbspersonen sei eine Bestätigung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der CDU-geführten Bundesregierung in den vergangenen Jahren. Auch im Bezirk Karlsruhe-Rastatt sei das weitere Absinken der Arbeitslosenquote auf 3,3%, die anhaltende Belebung am Arbeitsmarkt und die höhere Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in der Region ein deutlicher Beleg dafür, dass nach der Wirtschafts- und Finanzkrise die Weichen richtig gestellt worden seien.

Fischer: „Der stetige Rückgang der Arbeitslosigkeit im Land auf weniger als 200.000 Menschen ist ein Beleg für die erfolgreiche Politik der unionsgeführten Bundesregierung. Es gelingt uns immer besser, auch weniger qualifizierten oder behinderten Menschen eine Perspektive in der Arbeitswelt zu eröffnen und ihnen damit ein deutliches Mehr an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.“

Besonders erfreulich an dem weiter verstetigten Rückgang der Arbeitslosigkeit im Land ist, dass auch Menschen mit Behinderung von der guten Beschäftigungslage profitieren. Dies ist einerseits ein Erfolg aller Partner am Arbeitsmarkt um Inklusion, andererseits auch ein deutliches Zeichen, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode mit dem neu eingeführten Bundesteilhabegesetz die richtigen Maßnahmen für behinderte Menschen auf den Weg gebracht haben. Arbeitgeber, die inklusive Arbeitsplätze einrichten wollen, werden mit passgenauen Dienstleistungen und Fördermöglichkeiten von der BA unterstützt.

Fischer hofft, dass sich diese Entwicklung auch in der derzeit politisch schwierigen Phase der Regierungsbildung in Berlin weiter fortsetzt.

Tierschutz auch bei Transporten außerhalb Deutschlands

In einer Dokumentation der ZDF-Reihe „37 Grad“ mit dem Titel „Geheimsache Tiertransporte – Wenn Gesetze nicht schützen“ wurden Bilder über die grausamen Zustände während des Transports von lebenden Schlachtrindern in Drittländer und deren Schlachtung vor Ort gezeigt. Diese Bilder haben mich entsetzt und tief berührt. Bei den gezeigten Schlachtviehexporten sind zwar nicht in Deutschland aber in anderen EU-Mitgliedstaaten Tierschutzbestimmungen brachial missachtet worden. Das Ausmaß ist erschreckend. Für mich sind diese Tierrechtsverletzungen vollkommen inakzeptabel.

Es stellt sich die grundsätzliche Frage: Sind Transporte von Tieren zu reinen Schlachtzwecken in Länder ohne EU-Standards notwendig bzw. verantwortbar? Unabhängig davon: Wenn der Schutz von Tieren bei Transport und Schlachtung nicht sichergestellt werden kann, – und darauf weisen die Bilder eindrücklich hin, müssen Exporte dieser Art gestoppt werden.

Mit der Tierschutztransportverordnung gibt es bereits umfangreiche europäische Regelungen zum Transport von lebenden Tieren. Insbesondere für die zeitlichen Abstände der Versorgung mit Futter und Wasser, der Temperatur im Fahrzeug, der Ladedichte sowie von Ruhepausen während des Transportes von Tieren gibt es strenge Vorschriften. Bei dem Vollzug dieser Vorschriften gibt es aber offenkundig Lücken.

Bundesminister Christian Schmidt hat sich deshalb bereits 2014 gemeinsam mit Dänemark und den Niederlanden mit einer Erklärung an die EU-Kommission gewandt. Sie forderten eine stärkere Begrenzung und bessere Kontrolle von Tiertransporten. Auf Drängen Deutschlands hat die Europäische Kommission zudem eine EU-Tierschutzplattform eingerichtet. Auch in diesem Forum geht es darum, dass die vorhandenen hohen Tierschutz-Standards besser durchgesetzt werden.

Diese Initiative auf der zuständigen europäischen Ebene unterstütze ich – aus mehreren Gründen. Das Leid der Tiere ist unermesslich. Tierschutz hat für uns höchste Bedeutung. Solche Verstöße sind daher nicht hinnehmbar.

Aber auch für unsere heimische Landwirtschaft sind solche Bilder verheerend. Die Rinderzüchter in Deutschland sind um das Wohl ihrer Tiere bedacht. Ihre Arbeit wird von Kriminellen – und keine andere Bezeichnung verdienen Menschen, die Tiere so behandeln – in Misskredit gebracht. Der ganze Berufsstand leidet zu Unrecht darunter.

Es geht mir zum einen nun darum, die in dem Bericht gezeigten Transporte von den zuständigen Stellen untersuchen zu lassen. Die Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden.

Zum anderen habe ich mit meinen Kollegen in der Unions-Bundestagsfraktion  Bundesminister Christian Schmidt am 23. November 2017 gebeten, sich auf europäischer Ebene noch einmal für ein Ende des Exports von Tieren zur reinen Schlachtung aus der EU in Drittländer stark zu machen. Unser Bundesminister hat bereits reagiert und sich an den zuständigen Kommissar Vytenis Andriukaitis gewandt.

Schließlich muss geprüft werden, welche kurzfristigen Maßnahmen auch national möglich sind, um diese Exporte auszusetzen, solange der Tierschutz nicht gewährleistet werden kann.

Hauptausschuss, Geschäftsordnungs- und Petitionsausschuss eingesetzt

Diese Woche haben wir zur besseren Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages vorübergehend einen Hauptausschuss eingesetzt. Der Hauptausschuss wird Ausschuss im Sinne der im Grundgesetz ausdrücklich genannten Ausschüsse für Europa, Verteidigung und auswärtige Angelegenheiten sein. Er ist zudem Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben. Er hat kein Selbstbefassungsrecht, sondern seine Zuständigkeit wird durch Überweisung durch das Plenum begründet.

Dieser Ausschuss wird es dem Bundestag wie bereits 2013 ermöglichen, die notwendigen Vorhaben und Anträge zu beraten. Der Vorsitz obliegt unserem Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble oder einem seiner Stellvertreter. Der Hauptausschuss, der sich am Mittwoch konstituiert hat, umfasst 47 Mitglieder, 17 davon von unserer Fraktion.

Zudem haben wir einen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie einen Petitionsausschuss eingesetzt. Bis auf weiteres werden beide Ausschüsse aus neun Mitgliedern bestehen, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt je drei Mitglieder.

Rentenversicherungsbericht 2017

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Rentenversicherungsbericht 2017 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt und informiert insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den nächsten 15 Kalenderjahren.

Der Beitragssatz sinkt im Jahr 2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Infolge der Verstetigungsregel bleibt er in der mittleren Variante bis 2022 unverändert bei 18,6 Prozent. Anschließend steigt der Beitragssatz schrittweise wieder an, über 20,1 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,6 Prozent im Jahr 2030. Im Jahr 2031 beträgt der Beitragssatz 21,9 Prozent.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist gut und verlässlich finanziert. Sie profitiert weiterhin von der dynamischen Entwicklung der Beschäftigung und der Löhne – und das so stark, dass der Beitragssatz leicht abgesenkt werden kann. Die gesetzliche Rente ist und bleibt die starke 1. Säule der Alterssicherung in Deutschland!

Die Leistungsverbesserungen, die wir in der vergangenen Legislaturperiode geschaffen haben, kommen jetzt und in Zukunft vielen Millionen Menschen zugute, die sich zurecht auf eine solidarische Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verlassen.

Aber die gesetzliche Rente muss auch weiter auf neue Herausforderungen eingestellt werden: Die Alterung der Gesellschaft wird absehbar zur großen Herausforderung, weil immer weniger Jüngere die Rente für immer mehr Ältere finanzieren müssen.

 

Machbarkeitsstudie für „Forum Recht“ übergeben

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im 2017er Etat des BMJV 200.000 Euro zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu dem in Karlsruhe geplanten „Forum Recht“ bereitgestellt. Ich freue mich, dass diese Machbarkeitsstudie des „Initiativkreises Forum Recht“ am Mittwoch dieser Woche in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt werden konnte.

Offizielle Übergabe einer Machbarkeitsstudie des „Initiativkreises Forum Recht“ an den Deutschen Bundestag. Renate Künast (3.v.li) nimmt u.a. als bisherige Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages die Studie offiziell entgegen. Zu den Überbringern gehören u.a. der Karlsruher Oberbürgermeister Frank Mentrup (5.v.re).

Beim „Forum Recht“ soll es darum gehen, Rechtsstaatlichkeit für die Menschen plastisch, erfahrbar und fassbar zu machen.  Rechtsstaatlichkeit ist für unsere Demokratie von fundamentaler Bedeutung. Bislang gibt es allerdings keinen Ort, an dem man in Deutschland erfahren und erleben kann, was darunter zu verstehen ist und was es auch in Zukunft zu verteidigen gilt.

Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft

Aktuell werden Verbraucher in Deutschland mit fragwürdigen Meldungen zu dem seit 40 Jahren in Deutschland zugelassenen Wirkstoff Glyphosat verunsichert, der in der Landwirtschaft zum Beispiel zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt. Glyphosat ist einer der am intensivsten untersuchten Wirkstoffe weltweit. Das wohl bekannteste glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel ist „Roundup“.

Anlass war die Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserzeugend durch die „Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC)“, einer Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese Bewertung ist wissenschaftlich umstritten – auch innerhalb der WHO selbst.

Den Hinweisen des IARC sind die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und weitere Fachleute aus den europäischen Mitgliedstaaten nachgegangen, und haben am 12. November 2015  ihre Ergebnisse in einem umfassenden Bericht vorgestellt. Danach sind „beim Menschen bei einer sachgerechten Anwendung in der Landwirtschaft keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder entwicklungsschädigenden Risiken von Glyphosat zu erwarten“. In diesem Bericht sind auch Erkenntnisse aus der IARC-Klassifizierung berücksichtigt worden.

Das BfR befindet sich mit seiner Einschätzung im Einklang mit anderen nationalen und internationalen Bewertungsbehörden. So teilen die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA), das Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) der WHO, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aber auch die Zulassungsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU sowie den USA, Kanada, Japan und Australien die Bewertung des BfR. Dieser Einschätzung ist auch die EFSA gefolgt und hat der Europäischen Kommission vorgeschlagen, den Wirkstoff Glyphosat auch weiterhin in Pflanzenschutzmitteln zu erlauben.

Interessant ist vor diesem Hintergrund, welche anderen Wirkstoffe von der IARC als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft werden: Neben Glyphosat sind in die Gruppe 2 A eingeordnet: Rotes Fleisch, Rohöl, Ottokraftstoff, Acrylamid (in Chips, Lebkuchen, Pommes Frites), Cobaltchlorid.

Alkohol und Sonnenlicht finden sich sogar in der höchsten Risikokategorie „krebserregend für den Menschen“. Diese Klassifizierungen seitens der IARC werden jedoch selten erwähnt. Aber diese Klassifizierungen gehören zum Gesamtbild dazu.

Ich sehe vor diesem Hintergrund derzeit keinen Grund, an der Expertise des BfR zu zweifeln, oder sich wegen des Einsatzes von Glyphosat in der Landwirtschaft Sorgen um die Gesundheit zu machen.

Eine Meldung des Vereins „Münchner Umweltinstitut“ vom 25. Februar 2016 Spuren von Glyphosat im Bier gefunden zu haben – was angesichts des 40 jährigen Einsatzes des Pflanzenschutzmittels nicht ungewöhnlich ist – mag die Situation verdeutlichen: Rückstände von Stoffen sind in engen Grenzen in Lebensmitteln zugelassen, bei denen absolut sichergestellt ist, dass kein gesundheitlicher Schaden entstehen kann. So müsste ein Verbraucher nach Angaben des BfR etwa 1000 Liter Bier am Tag trinken, bevor überhaupt gesundheitliche Effekte auftreten könnten (nicht müssen).

Weiterführende Informationen finden Sie zum Beispiel hier: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/eu-lebensmittelbehoerde-glyphosat-gegner-diffamieren-wissenschaft-a-1183059.html

 

Neues Wahlrecht für mehr Bürgernähe

In der Nacht auf Montag, den 20. November 2017, sind die Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen gescheitert. Es muss sich in den nächsten Tagen zeigen, wie politische Stabilität in Deutschland gesichert werden kann. Dazu müssen alle möglichen Optionen ins Auge gefasst werden.

Unabhängig davon, wann die nächsten Wahlen erfolgen, ist rechtzeitig das Wahlrecht so zu reformieren, dass die Größe des Parlamentes künftig wieder beschränkt wird, wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble es in seiner Eröffnungsrede zum 19. Deutschen Bundestag formuliert hat. Für eine bürgerfreundlichere Politik muss der Deutsche Bundestag wieder kleiner werden und näher an den Menschen arbeiten, indem – wie eigentlich vorgesehen – die Hälfte seiner Mitglieder aus direkt in ihren Wahlkreisen gewählten Abgeordneten besteht. 

Fischer: „Direkt gewählte Volksvertreter sind in der Regel näher an den Menschen und vertreten das Gemeinwohl tendenziell freier als von Parteilisten abhängige Abgeordnete.“

Um Vorwürfen wie denen einer „Quasselbude“ wie einst in Weimar von vornherein wirksam zu begegnen, sollten sich alle Fraktionen darüber hinaus ihrer staatspolitischen Verantwortung bewusst werden. Verweigerungshaltungen stärken nur die Feinde der Demokratie.

Deutsch-Französische Freundschaft und Europäische Einigung

Die Deutsch-Französische Freundschaft ist Dreh- und Angelpunkt der europäischen Integration und damit der Garant für das Friedensprojekt Europa. Die Annäherung Deutschlands und Frankreichs nach dem Zweiten Weltkrieg ist ein Vorbild und gleichzeitig eine Lektion für die kommenden Generationen. Nach Jahrzehnten der erbitterten „Erbfeindschaft“ ist das deutsch-französische Verhältnis inzwischen der Grundpfeiler der Europäischen Union.
Mit der Wahl von Emmanuel Macron zum französischen Präsidenten bietet sich uns heute ein historisches Zeitfenster, der Partnerschaft neues Leben einzuhauchen. Deutschland und Frankreich können nur gemeinsam die Führung in Europa übernehmen. Dies ist vor allem nach dem Brexit notwendig. Europa muss sich verändern und transparenter werden, um das Vertrauen der Bürger wiederzugewinnen.

Zwar mögen manche Forderungen, wie die nach dem gemeinsamen Haushalt für die Eurozone Vielen noch allzu ehrgeizig erscheinen und derzeit hoch umstritten sein. Schwerwiegende Differenzen insbesondere auch aufgrund des Nord-Süd-Gefälles der EU mit den wirtschaftlich erfolgreicheren Nordländern sind nur schwer zu überwinden. Klar dürfte aber zumindest sein, dass Europa im internationalen Konzert eine Außenpolitik aus einem Guss braucht und eine Sprache sprechen muss. Einige Integrationsprojekte, wie die geplante deutsch-französische Verteidigungsgemeinschaft, zeigen uns einen gangbaren Weg hin zu einer europäischen Einigung: Zwei EU-Mitgliedsstaaten gehen voran, andere werden folgen. Nur wenn Frankreich und Deutschland zusammenstehen, kann Europa wirklich gelingen.
Mit den Erfahrungen und dem Blick auf unsere gemeinsame Geschichte müssen wir einen stabilen Sockel für eine gemeinsame gute Zukunft erschaffen. Nicht nur bei Besuchen von Soldatenfriedhöfen als Mahnmale für sinnloses Kriegsgemetzel, wie hier im Rahmen einer Fahrt des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. gemeinsam mit Bundesfinanzminister a. D. Dr. Theodor Waigel in Niederbronn (siehe Foto), sollten wir uns unserer Verantwortung für die Zukunft Europas bewusst sein und uns vergegenwärtigen, dass die deutsch-französische Freundschaft ständig gepflegt werden muss.